Mit einer Volksinitiative können die Bürger ein politisches Vorhaben (z.B. einen Gesetzentwurf) selbst in ein Landesparlament einbringen. Wird innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt, muss sich der Landtag mit dem jeweiligen Anliegen befassen und eine Entscheidung treffen.
In einigen Bundesländern ist die Volksinitiative die erste Stufe eines dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens. Somit können die Initiatoren der Volksinitiative nach einer Ablehnung durch das Parlament die Durchführung eines Volksbegehrens erwirken.
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