Die Volksbefragung ist in Österreich eine Form der Volksgesetzgebung. Allerdings muss eine Volksbefragung nicht zu einem Gesetz führen. Bei einer Volksbefragung wird nur die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht, die eigentlich von der Bundesregierung oder dem Parlament entschieden werden muss.
Im Gegensatz zu einer Volksabstimmung dürfen Auslandsösterreicher(innen) nicht daran teilnehmen.
Bislang fand in Österreich keine Volksbefragung statt.
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