Der Volksanwalt in Österreich ist ein Ombudsmann, der zwischen Bürgern und Ämtern und Behörden vermitteln soll, wenn sich ungerecht behandelt fühlt und die Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Es gibt vorerst probeweise 1977, in der Bundesverfassung verankert seit 1981drei Bundesvolksanwälte, die jeweils auf sechs Jahre bestellt werden. Sie sind weisungsfrei und können nur Missstände in der Verwaltung aufzeigen. Die Behörden sind zwar zur Amtshilfe verpflichtet. Die Volksanwälte können aber Behörden keine Weisungen erteilen sondern nur Empfehlungen abgeben.In laufende Gerichtsverfahren können sie ebenfalls nicht eingreifen.
Die meisten Bundesländer haben sich der Bundesvolksanwaltschaft angeschlossen, nur Tirol und Vorarlberg haben einen eigenen Landesvolksanwalt.
Bei besonderen Fällen kann aber die Wirkung der Empfehlungen erhöht werden, in dem sie mit dem ORF gemeinsam diese Fälle öffentlich machen.
Die Volksanwälte werden vom Hauptausschuss des Nationalrates nominiert und waren meist selbst vorher bereits in der Bundespolitik. Kritiker sehen darin immer wieder Versorgungsposten. Befürworter sehen den Vorteil in der politischen Erfahrung der Kandidaten.
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