Ein Volk im juristischen Sinne ist eigentlich kein Volk, sondern lediglich eine "Gemeinschaft von Angehörigen" eines Staates ("Staatsbürger", unabhängig von ihrer ethnischen Abstammung, Religion, Kultur oder Herkunft, zu vergleichen mit "Vereinsmitglieder" (siehe auch Staatsvolk).
Ein Volk kann sein Siedlungsgebiet in mehreren Staaten haben - Beispiel: Kurden in der Türkei und im Irak - da Staaten bzw. Staatsgrenzen vielfach willkürlich geschaffene künstliche Gebilde sind, ohne Rücksicht auf ethnische Zugehörigkeiten. Die natürlichen Bestrebungen der Menschen Nationalstaaten allein für ihr Herkunftsvolk zu schaffen haben aber in der Geschichte immer wieder zu Konflikte geführt, da sie meistens die Interessen anderer Völker berührten oder der damit verbundene Gebietsanspruch immer auch Siedlungsgebiete von Menschen aus anderen Völkern betraf, die sich gegen die Vereinnahmung durch ein anderes Volk zu Wehr setzten. Die daraus entstandenen Nationalitätenkonflikte führten häufig zum Bürgerkrieg, Beispiel: Albaner und Serben im Kosovo.
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