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Volk

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Sprachlich steht Volk als Fügewort für eine große Anzahl (schlecht abzählbarer) Individuen, die durch ein gemeinsames (verwandtschaftlich gesehenes) Merkmal verbunden sind. Ohne weitere Bestimmung steht Volk ursprünglich für ein Siedlungsvolk, in neuerer Zeit eher für Kulturvolk, Stammesvolk oder Staatsvolk verwendet.


Ein Siedlungsvolk ist in einem Gebiet zusammenlebende große Gruppe von Menschen, dort oft in echter Verwandtschaft in Stämme und Sippen gegliedert, die durch das Zusammenleben gemeinsame kulturelle Weisen und verwandtschaftliche Herkunft erhalten haben. Diese Gemeinsamkeiten werden auf ein konstruiertes Kulturvolk oder Nationalvolk übertragen. Das römische Volk ist so ursprünglich die in Rom lebenden Menschen bezeichnend, zunehmend abstrahierend aber die römischen Staatsbürger und ausgewanderte Sippen mit Traditionen der römischen Kultur.


In der Moderne spricht man eher von Nation (staatlich), Ethnie (kulturell) und Stamm (verwandtschaftlich), und belässt den Begriff Volk als unscharfes und übertragbares Hilfswort, dass in Fügungen vorkommen kann, etwa Bienenvolk, Gottesvolk oder Straßenvolk, wo es die Bedeutung einer unbestimmt hohen Anzahl ausdrückt, die miteinander in Beziehung stehen.


Inhaltsverzeichnis


1 Verständnis

2 Bedeutungen

3 Literatur

4 Siehe auch


Verständnis

Die situative Verwendung als zuschreibendes Merkmal für Siedlungsvolk in bestimmender Form (jenes Menschen siedelnd in/ kommend aus) wird in der weiteren klassifizierenden Verwendung unscharf. So entstehen durch Wanderungsbewegungen in einem Siedlungsgebiet Mischungen von alteingesessenen und zugewanderten Volksgruppen, die sich zum Teil nur schwer mischen. Dagegen kann über verwandtschaftlichen Austausch hinaus in Grenzgebieten auch ein kultureller Austausch stattfinden, der ethnische Merkmale überträgt.


Die eigentlich zuschreibende Verwendung ging zunehmend in selbstzuschreibende Bezeichnung über. Hier drückt man die eigene Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen aus, aufgrund einer (oft nur angenommen) gemeinsamen Herkunft und Geschichte (Mythos), und verweist auf gemeinsame Traditionen und Bräuche. Häufig verbunden ist dies mit einem Drang zur Heirat untereinander (Endogamie), die eine echte verwandtschaftliche Bedeutung ergibt, bis hin zum Mythos eines gemeinsamen Urahnen (Aliden, Abraham).


Eine besondere Form der Zuschreibung und Selbstzuschreibung ergibt sich bei fahrenden Völkern, deren Mitglieder sich mit sesshaften Völkern nicht mischen, jedoch untereinander in verwandtschaftlichem und kulturellen Kontakt bleiben. In Europa sind die Volksgruppen der Zigeuner oft fahrend, und wo sie zwangsweise sesshaft gemacht wurden, haben sie sich zumeist bis heute nicht mit der alteingesessenen Bevölkerung gemischt. Die nichtsesshaften sind dabei oft auch staatenlos.


Durch die Verschiedenheit von gemeinsamer Sesshaftigkeit und kultureller Identität entstehen Vielvölkerstaaten bzw. multikulturelle Staaten. Wo die kulturellen und verwandtschaftlichen Grenzen nicht zu scharf sind, entstehen auch in der Zuweisung zu Volksgruppen fließende Abgrenzungen der Zusammenfügung als Volksstamm. Durch die kontinuierlichen Austauschprozesse genetischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Art entwickelt und verändert sich jedes Volk im Lauf der Zeit sehr stark - aus dieser natürlichen Variabilität heraus gibt es z.B. nur wenig Identität zwischen Germanen und Deutschen.


Bedeutungen

Das Wort Volk (vgl. althochdt. folc "viele") bezeichnete Menschen, die durch ein Merkmal verbunden sind (z.B. "Fußvolk", "fahrendes Volk"), früh aber auch (11. Jahrhundert) eine durch gemeinsame Herrschaftsform, Sprache, Kultur und Geschichte verbundene große Gruppierung von Menschen.


Die Soziologie behandelt den Themenkreis vorzugsweise unter Gesellschaft (auch Gemeinschaft).


Auch die Begriffe der Völkerkunde und Volkskunde ("Europäischen Ethnologie") sind schärfer gefasst.


Die Politikwissenschaft behandelt das Thema meist unter Nation. Im Unterschied zum "Volk" schließt eine Nation die Menschen auf Grund politischer Aktionen zusammen. Nationalstaaten, die sich primär als Staat eines Volkes verstehen, also homogene Nationalstaaten sind, tragen ihre inneren Streitigkeiten seltener als ethnische Konflikte aus als inhomogene Vielvölkerstaaten, Beispiel: "Russland". Zur "Volksherrschaft" insgesamt siehe die "Demokratie".


Rechtlich können die Angehörigen eines Volkes Bürger unterschiedlicher Staaten sein (s. Staatsangehörigkeit), z.B. die Schweizer, die Staatsangehörige der einzelnen Kantone sind; oder die Dänen, die die dänische, deutsche oder grönländische Staatsangehörigkeit haben mögen.


Der staatsrechtliche Begriff Staatsvolk bezieht sich dagegen nur auf das Volk im (gemeinsamen) Staate, zum Beispiel: Türken mit türkischer Staatsangehörigkeit und Türken mit anderen Staatsangehörigkeiten. Letztere gehören zwar weiterhin zum türkischen Volk, aber nicht mehr zum Staatsvolk der Türkei.


Darüber hinaus ist die Bedeutung von "Volk" sehr variabel:


  • untere Bevölkerungsschicht (das "einfache Volk")
  • das 'unverbildete', 'echte' Volk ("dem Volk aufs Maul schauen")
  • als Berufsgruppe: "Fahrendes Volk"
  • Angehörige einer Religion ("wir sind das Volk Gottes")
  • in der Imkersprache: "ein Volk Bienen"
  • in der Jägersprache: "ein Volk Rebhühner"


u.a.m.


Literatur



Siehe auch



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