Der Völkerbund (französisch: Société des Nations, englisch: League of Nations) nahm am 10. Januar1920, kurz nach Ende des ersten Weltkrieges, seine Arbeit auf, um den Frieden dauerhaft zu sichern.
Er sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen.
Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April1919 von der Vollversammlung angenommen. Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 26. Juni1919 unterzeichneten die beteiligten Staaten auch die Satzung des Völkerbunds - der Bund war Teil des Versailler Vertrags geworden. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar wurde auch der Völkerbund offiziell gegründet und trat am 15. November1920 zum ersten Mal zusammen.
Umstritten war das Nichteingreifen des Völkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931. Endgültig demonstrierte er 1935 seine Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien. Obwohl der Bund seine stärksten Maßnahmen - Sanktionen - verhängte, blieben diese wirkungslos; sowohl die USA (Öl) als auch Deutschland (Kohle) belieferten Italien weiterhin und führten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor. Auf die Entstehung des Zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinerlei Einfluss.
Der Völkerbund hatte keine eigenen militärischen Truppen, um in Krisenregionen eingreifen zu können. Zwar hätte er theoretisch den Beschluss zu militärischen Aktionen treffen können - die Entsendung der Truppen wäre dann aber durch die Mitglieder in nationaler Organisation vor sich gegangen. Ein Fall, der in der Praxis niemals vorkam.
Ein großes Problem des Völkerbundes und Grund für sein schließliches Scheitern war die Tatsache, dass die USA ihm nie beitraten und zahlreiche andere Staaten wieder ausgetreten waren.
Die Organisation des Völkerbundes nahm in ihren Grundzügen bereits die Organisation der Vereinten Nationen vorweg. Der größte Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an hauptamtlichen Mitarbeitern, zum anderen darin, dass es nicht nur ein Vetorecht gab, sondern dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten.
Die Völkerbundversammlung. Diese tagte einmal jährlich, jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme, die meisten Beschlüsse erforderten Einstimmigkeit.
Der Völkerbundsrat. Dieser hatte ständige Mitglieder: Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Deutschland (1926-1933), UdSSR (1933-1939) sowie neun nichtständige Mitglieder. Entscheidungen mussten einstimmig gefällt werden, beteiligte Konfliktparteien hatten in der enstprechenden Abstimmung kein Stimmrecht.
Das ständige Generalsekretariat und einen Generalsekretär.
Mitglieder und Nichtmitglieder
Gründungsmitglieder
Gründungsmitglieder des Völkerbundes waren die Siegermächte des ersten Weltkrieges, die den Versailler Vertrag unterzeichneten. Hierzu zählten auch die britischen Dominions sowie Indien, auch die eigentlich erst nach dem Krieg gebildete Tschechoslowakei.
Dem Vlkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Die 1911 von Frankreich an Deutschland abgetretenen Teile von Französisch-Äquatorialafrika wurden allerdings wieder an dieses angeschlossen. Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Im einzelnen waren dies:
Freie Stadt Fiume
Fiume (Rijeka), bis 1920 freie Stadt, 1921 Ausrufung der Republik Fiume, Besetzung durch Italien
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