Videoüberwachung ist die Beobachtung von Räumen mit optisch-elektronischen Einrichtungen.
Herkömmliche Videoüberwachung besteht in der Regel aus mindestens einer Überwachungskamera und einem Anzeigemonitor, optional erlauben die Systeme häufig auch eine Aufzeichnung der Bilder auf Videoband.
Moderne Systeme bestehen aus IP-Kameras die an einem Computer via Netzwerk per TCP/IP angebunden werden. Der Computer übernimmt die Funktion der Aufzeichnung. Zum Betrieb einer Videoüberwachungsanlage ist der Einsatz einer Videoüberwachungssoftware notwendig, die häufig weitergehende Funktionen wie beispielsweise Bewegungserkennung ermöglicht.
Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.
Private Videoüberwachung wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstösse gegen diesen Paragraphen sind bussgeldbewährt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bussgeld definiert ist.
Das BDSG ist ein Auffanggesetz, d.h. dass Regelungen aus dem BDSG nur greifen, wenn keine speziellen Vorschriften existieren. Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den letzten Jahren haben viele Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um ihrer Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben.
Der Bundesgrenzschutz (BGS) darf nach dem Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) Videoüberwachung nutzen.
[2] hib-Meldung 061/2002, Keine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht für Videoüberwachung durch BGS Stand: 07.03.2002
Videoüberwachung durch staatliche Institutionen
Es folgen Kurzinformationen zu Öffentlichen Orten, die durch Polizei oder sonstige staatliche Stellen videoüberwacht werden beziehungsweise zu denen Überwachungsideen vorhanden sind.
Von September bis zum 21. Dezember2001 wurde der Bahnhofsplatz überwacht, um gegen Drogenkriminalität vorzugehen. Gerhard Lang, Polizeioberrat in Böblingen stellt Verdrängung der Drogenkriminalität in Nachbarbereiche fest. Quelle: Leon Hempel in Telepolis (15. Januar2003)
Seit Juli 2002 wird die "Sülmer City" durch zwei Kameras 24/7 gefilmt. Videodaten werden in das Polizeirevier Heilbronn übertragen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 140.000 Euro. Die Kameras sind in einer Höhe von jeweils 3,50 Meter an der Südseite des K3-Gebäudes, westlich des Haupteingangs von der Sülmerstraße und an einem Masten an der Westseite der Sülmerstraße angebracht. Quelle: PM vom Innenministerium Baden-Württemberg (8. Juli 2002)
Seit dem 26. Juli2001 werden der Paradeplatz mit drei Kameras und Marktplatz, Neckartor und Kurpfalzkreisel mit jeweils einer Kamera gefilmt, da sie als Kriminalitätsschwerpunkte gelten. Quelle
Nach einem Zwischenbericht der Polizei für das Innenmenisterium (etwa Dezember 2002) haben sich die registrierten Vorkommen lediglich stabilisiert. Ebenfallss wurden Verdrängungseffekte bei "alkoholisierten Cliquen" bemerkt. Quelle
Seit etwa Anfang 2002 wird der Rotebühlplatz durch die Polizei gefilmt. Dort wurden ebenfalls Verdrängungseffekte festgestellt. Handel und Konsum illegaler Drogen [hätten] am nahe gelegenen Charlottenplatz und in der oberen Königstraße zugenommen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 420.000 Euro, die von Land und Stadt bezahlt werden. Quelle
Das Rutenfest auf dem "Grünen Platz" wird 2004 von der Polizei gefilmt, um Ausschreitungen durch (alkoholisierte) Jugendliche zu verhindern. Quelle: Südkurier, 23. Juli 2004
Seit September 2001 erlaubt das Bayerische Polizeigesetz die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Gespeicherte Videodaten müssen nach spätestens zwei Monaten gelöscht werden.
An der bayerisch-tschechischen Grenze und auf der Autobahn München-Salzburg überwacht die Polizei seit 2004 Kennzeichen im Rahmen eines Pilot-Projektes. Die erfassten Daten werden mit der Fahndungsliste abgeglichen. Quelle taz vom 6. März 2004
September 2002: In der Innenstadt wird die Königstorpassage, die Königstraße und die angrenzende Luitpoldstraße mittels zweier in 15 Metern Höhe installierten Videokameras überwacht. Die Kameras sind schwenk- und zoombar. Sie werden über Funk angesteuert und arbeiten digital. Ein Schild weist auf die Videoüberwachung hin. Die Testphase ist auf drei Monate begrenzt. Quellen: 1, 2
Das Projekt Videoüberwachung in Regensburg war das erste Videoüberwachungsprojekt in Bayern. Vom 01.06.2000 bis zum 31.05.2001 filmten neun Kameras öffentlichen Raum. Die Kameras gehörten den Regensburger Verkehrsbetrieben und durften von der Polizei mitbenutzt werden. Als Kamerastandorte wurden Arnulfsplatz, Bahnhofsvorplatz, Bismarckplatz, Bustreff Albertstraße (2 Kameras), Domplatz, Ernst-Reuter-Platz und Dachauplatz (2 Kameras) ausgewählt. Alle Kameras waren beweglich und zoomfähig. Eine Speicherung der Videodaten erfolgte nicht. Quelle: PM der Polizeidirektion Regensburg (31.08.2001)
Seit dem 1. September 2001 werden auf Grundlage des Polizeigesetzes Albertstraße (2 Kameras), Bahnhofsvorplatz und Ernst-Reuter-Platz überwacht. Eine Speicherung der Daten ist vorgesehen.
Seit Februar 2004 wird in Schweinfurt der Rossmarkt durch eine mobile Videoüberwachungsanlage observiert. Die Videodaten werden digital via Funk zur Polizeiwache übertragen.
Einem Artikel der Welt vom 18. Juni 2004 zufolg stimmten CDU, FDP und SPD in einer Bezirksverordnetenversammlung für die zukünftige Überwachung des Spandauer Rathaus und der Stadtbibliothek. Beschmierer, Müllablader und Wildurinierer werden nicht länger geduldet. Der Rathausvorplatz wird als Kriminalitätsschwerpunkt gesehen.
Am 13.12.2000 beschloss der Landtag, öffentliche Plätze durch die Polizei filmen zu lassen. Seit Ende 2001 gibt es vier Pilotprojekte der Polizei zur Videoüberwachung. Die Projekte sind auf einen Zeitraum von sechs Jahren ausgelegt. Der Landtag wird 2006 entscheiden, ob Videoüberwachung in das Brandenburger Polizeigesetz verankert wird.
Im Gespräch waren auch folgende Standorte: Bahnhofsvorplätze in Zepernick und Königs Wusterhausen, der Hortenvorplatz in Frankfurt (Oder), in Cottbus der Stadthallenvorplatz, die Gelsenkirchener Allee, die Tierbacher Straße und am Omar-Ben-Noui-Gedenkstein in Guben.
Ob da aktuell gefilmt wird, ist mir nicht bekannt.
Der Berliner Zeitung vom 9. Februar 2001 zufolge, darf die Polizei Aufnahmen maximal einen Monat lang speichern, sofern diese keine Beweismittel darstellen.
Am 12.11.2001 begann die Videoüberwachung des Bahnhofvorplatzes mittels zweier Kameras. Die Videodaten werden von Beamten aus der Polizeiwache Erkner eingesehen.
Die Polizei sieht den Potsdamer Bahnhofvorplatz als Kriminaliätsschwerpunkt und filmt diesen. Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei kritisiert diese Einstufung, da ein Grossteil der Delikte im Bereich Sachbeschädigung und Diebstahl liegen. Das Polizeikonzept zur Einführung der Videoüberwachung sieht Begleitmassnahmen wie Parkplatzüberwachung, bessere Beleuchtung, zusätzliche Anschliessmöglichkeiten für Fahrräder und zusätzliche Telefonzellen vor. Die Initiative befürchtet, dass mit diesen alternativen Begleitmassnahmen die Statistik geschönt wird. Quelle: Video Potsdam. Nachdem kritische Stimmen zur Videoüberwachung aus Polizeikreisen in die Medien gelangten, hat das Innenministerium Auskünfte durch Nicht-Pressesprecher verboten.
Seit Ende 2001 wird der Parkplatz an der Großdiskothek "Remixx" in der Berliner Straße durch drei Kameras gefilmt. Derzeit gehen die Videodaten in die Polizeiwache in der Rosa-Luxemburg-Straße. Ab Herbst 2004 werden diese in die neue Polizeiwache in der Breitscheidstraße übertragen. Quelle: Märkische Allgemeine vom 14.07.2004
Seit Oktober 2002 wird der Vorplatz des Bremer Hauptbahnhofes von der Polizei im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes gefilmt. Der Vorplatz sei ein Kriminalitätsscwerpunkt. Die Videodaten werden ins Lagezentrum der Bremer Polizei übertragen und 24 Stunden gespeichert. Die Anschaffungskosten betragen 60 000 Euro. Quelle GdP BGS Bezirksgruppe Nord
Im Rahmen eines Pilotprojektes hat das Land Hessen im Herbst 2003 an der Autobahn A 3 automatisch Kennzeichen erfasst. Ziel des Spiels war der Test der Techik. Daten wurden angeblich nicht gespeichert. Ob Kennzeichen gegen Datenbanken geprüft wurden, ist ungewiss.
Ingesamt acht Städte in Hessen werden durch die Polizei gefilmt. (Stand: August 2004)
In der Unteren Königsstraße wurden drei Kameras installiert. Diese übertragen rund um die Uhr Videodaten in die Polizeizentrale. Zwischen 8 und 20 Uhr schauen die Beamten zu. Ausserhalb der Beobachtungszeiten werden die Daten drei Tage gespeichert. Hessisch Niedersächsische Allgemeine (19. August 2004)
14 Kameras beobachten öffentlichen Raum in Limburg. Die Videoüberwachung wurde mit dem Datenschutzbeauftragten gemeinsam aufgesetzt. Die Kameras sind schwenkbar und machen von Privatzonen Gebrauch. Quelle
Der Platz der Deutschen Einheit in der Wiesbadener Innenstadt wird seit Sommer 2003 durch die Polizei vom 1. Polizeirevier gefilmt, um Diebstähle und Drogenkriminalität zu bekämpfen. Straftaten liessen sich jedoch nicht ernsthaft reduzieren. Die Polizei registrierte in anliegenden Bereichen erhöhtes Kriminalitätsaufkommen. 67.000 Euro wurden in die Videoüberwachung mit vier Kameras investiert. Quelle: HR (04. April 2004)
Nach dieser Meldung vom 27. Juni 2004 erlaubt das Polizeigesetz von MVP die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Das Innenministerium lehnt die praktische Anwendung jedoch ab, da keine Kriminalitätsbrennpunkte ausgemacht werden können und die Massnahme Personal bindet.
Das Landeskriminalamt MVP, die Schweriner Schulbehörde und die Provinzial-Versicherung haben ein vierjähriges Modellprojekt initiiert und filmen seit 2002 die Erich-Weinert- und die Erich-Kästner-Schule. Die Versicherung hat 35000 Euro gesponsort. Überwacht wird nach Schulschluss und an Wochenenden. Die Kosten haben sich nach 10 Jahren amortisiert. Nordkurier, Ostseezeitung und Schweriner Volkszeitung
Im Zusammenhang mit der Videoüberachung steht der Jugendtreff "am Consrader Wald" nahe der Kästner-Schule. Dieser wurde Anfang 2002 eröffnet und soll eine Anlaufstelle für Jugendliche sein. Quelle: Schwerin-News
Im Rahmen der Kampagne "Unser sauberes Braunschweig" werden Müllsammelstellen Videoüberwacht. Die Beobachtung erfolgt aber nicht durch die Polizei. Quelle: taz (15.3.2004)
Der WDR berichtet am 26.1.2004, dass die Kameras im Ravensberger Park zur Verringerung von Diebstahl, Körperverletzung und Rauschgifthandel wieder eingeschaltet werden.
Im Mai 2004 beschliesst das Polizeipräsidium die Überwachung des "Bolker Stern". Vier schwenk- und zoombare Kameras werden aus der "Altstadtwache" 24/7 zur Kontrolle des "Verbrechensschwerpunkts" benutzt. Quelle: Express, Düsseldorf (18.5.2004)
Vor dem Siegburger Bahnhof ist der Verkehr nur für Busse, Taxen, Lieferfahrzeuge und Anwohner gestattet. Zum automatischen Knöllchenverteilen überprüft ein Kfz-Kennzeichenlesesystem (einer Firma aus Hennef?) die Berechtigung zum Befahren. Wird das Kennzeichen nicht in der Positivliste geführt, speichert das System ein Bild von Kennzeichen und Fahrer. Die Kosten pro Gerät werden mit 31000 Euro angegeben. Stadt und Hersteller haben darüber hinaus einen Wartungsvertrag geschlossen. Quelle: Bonner Generalanzeiger (18.5.2004)
Die polizeiliche Videoüberwachung begann im April 1996. Das Sächsische Staatsministerium des Innern erlaubte die Installation einer Kamera in der Richard-Wagner-Straße für vier Wochen. Nach Abschaltung wurde erneut erhöhtes Kriminalitätsaufkommen verzeichnet. Daraufhin wurde der Testbetrieb wiederholt.
Seit April 2000 werden am Roßplatz und am Martin-Luther-Ring von zwei Kameras gefilmt.
Im Juni 2003 beginnt die Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz. Begründet wird diese mit Randalen in der Silvesternacht 2002/03 und Straßenschlachten im Mai 2003.
In die Kritik gerät das Kennzeichenerfassungssystem am Rennsteigtunnel an der A 71 bei Erfurt. Im Juni 2003 nimmt die Polizei die Anlage in Betrieb. Im Dezember behauptet Andreas Trautvetter vor dem Innenausschuss des Landes, nichts von der Installation zu wissen. Die Anlage wird wegen rechtlicher Probleme deaktiviert. Die Überwachung der Krämerbrücke geriet in die Kritik und wurde wieder eingestellt.
Andreas Trautvetter genehmigt 2003 als Pilotprojekt die Überwachung des Theaterplatzes in Weimar. Ziel ist das Fernhalten von "Störern und Straftätern". Die Redaktion der Thüringer Allgemeine und das Büro der Vizepräsidentin des Thüringer Landtags waren im Blickfeld der Kamera. Die Datenschutzbeauftragte des Landes wurde vorab nicht informiert. Das Vorhaben geriet bundesweit in die Kritik und wurde daraufhin eingestellt.
Urteile
Eine Übersicht über Urteile aus der Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung bis 2003/06 gibt es beim Foebud.
Gesamtproblem: Wenn jeder Betreiber seinen Anspruch auf "Sicherheit" mittels Videoüberwachung durchsetzt, gibt es keinen unbeobachteten Raum mehr.
Überwachung fördert Konformität. Dies um so mehr, je weniger über die Überwachung bekannt ist. (panoptisches Prinzip)
Ein Beobachter einer Konfliktsituationen (Gewalt gegen Menschen) kann annehmen, dass via Videoüberwachung eine Zentrale Kenntnis von dem Vorgang erhält. Anstatt Zivilcourage zu zeigen und einzuschreiten, könnte der Beobachter sich auf professionelle Hilfe verlassen.
Videoüberwachung unterstützt Repressionen gegen Randgruppen: Hinter einer Kamera steht kein objektiver Betrachter, sondern ein Mensch mit eigener Weltanschauung und eigenen Vorurteilen. Vorurteile können sein Beobachtungsverhalten bewußt oder unbewusst steuern.
Datenschutzrechtliche Probleme
Ist durch bildliche Darstellung einer Person die Person identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.
Gespeicherte Daten wecken Begehrlichkeiten. Selbst zweckgebundene Daten, sind für Strafverfolger benutzbar (AG Grummersbach zum Autobahnmautgesetz).
Private Sicherheitsbetreiber arbeiten Hand in Hand mit der Polizei (Sicherheitspartnerschaften). Die Polizei erhält Hinweise durch private Sicherheitsbetreiber. Damit vergrößern sich die Kontrollmöglichkeit der Polizei. Außerdem verwässert sich dadurch die Trennung zwischen durch Polizeigesetze gebundene Beamte und privaten Sicherheitsfirmen.
Das von Videoüberwachung betroffene Individuum hat im Alltag wenig Chancen, Betreiber und Speicherfristen zu ermitteln - besonders durch die mangelhafte Kennzeichnung.
Das Ausmaß der privat betriebenen Videoüberwachung ist schlecht kontrollierbar und wird in Zukunft nur schwer zu regulieren sein.
Durch die zunehmende Digitalisierung stellt die einfache Manipulierbarkeit von gespeicherten Videodaten eine potentielle Gefahr dar, da diese für eine automatisierte Erkennung verwendet werden können. Für den Bereich Videoüberwachung sind bislang keine Beispiele des Missbrauchs durch Manipulation bekannt.
Kritik an der Tauglichkeit
Die Frage nach der Tauglichkeit von Videoüberwachung ist schwer zu beantworten. Einige Studien über die Videoüberwachung in Großbritannien kommen zum Ergebnis, dass Videoüberwachung Kriminalität verringert. Die "Erfolgsmeldungen" wurden jedoch durch neuere Studien relativiert.
Videoüberwachung kann bei einigen Szenarien sinnvoll sein:
Gefahrenplätze in der Industrie: Werden rein technische Abläufe aufgenommen, fallen keine personenbezogenen Daten an. Tendenziell wird keine "breite Masse" gefilmt.
Parkplatzüberwachung: Die Verhaltensmuster auf einem Parkplatz liegen in einem eingeschränkten Spektrum. "Abweichendes Verhalten" lässt sich schneller Erkennen als beispielsweise in einer Einkaufsstrasse, da Parkplatze beziehungsweise Parkhäuser keine Aufenthaltsatmosphäre bieten.
Um das Ausmass saisonaler Effekte beurteilen zu können, muss eine Studie einen längeren Zeitraum betrachten. Öffenliche Räume werden in der warmen Jahreszeit stärker genutzt als in der Kalten. Das hat auch auf die Häufigkeit von Delikten einen gravierenden Einfluß. Folglich muß einer Studie mindestens ein Jahreszeitraum zugrunde gelegt werden.
Eine Studie sollte auch aufgrund von Gewöhnungseffekten längerfristig angelegt sein. Man muss damit rechnen, dass lokale Medien über die Installation von Videokameras berichten und das Einfluss auf Kriminalitätsvorkommen im beobachteten Raum hat. Langfristig kann die Wahrnehmung der Beobachtung abflauen.
Verdrängung
Videoüberwachung ist unwirksam bei Drogenkriminalität (weil suchtgetrieben), Verdrängung kann jedoch dazu führen, dass Kriminalitätsbrennpunkte nicht mehr als solche wahrgenommen werden
Überwachungskameras sind meistens klein und unaufällig
Wenn Täter die Kameras nicht bemerken, dann werden sie nicht anders handeln
Dislozierung wird von der Polizei als Erfolg angesehen
Überwachungskameras sorgen nicht für weniger Straftaten
Überwachungskameras dienen der Täterermittelung, nicht der Prävention
Nicht sinnvoll, weil die Opfer die Tat unabänderlich bereits erlitten haben.
Überwachungskameras benutzten Menschen als Köder, um Täter zu fangen.
Studien
Graham (1999): Von 655 "Zwischenfällen", die von 1993-1995 im Newcastle City Centre registriert wurden, betrafen 126 generell "verdächtige" Jugendliche und Betteln.
Missbrauch
Hier folgen bekanntgewordene Fälle von Missbrauch beziehungsweise Zweckentfremdung.
In Großbritannien, dem Land mit der größten Überwachungskameradichte der Welt, gibt es immer mal wieder Überwachungsfilme mit pikanten Szenen zu kaufen (30.06.2004). Der dort zitierte Spiegel Artikel kostet 0,50 €.
Ein Beispiel für Überwachung ohne Kameras. Wieviel perfekter die Überwachung geworden wäre, wenn man auch noch Kameras mit Verhaltens- und Gesichsterkennung benutzt hätte, kann sich jeder selber ausmalen. "...noch in den 60er Jahren in den öffentlichen Herrentoiletten von Hamburg Einwegspiegel angebracht wurden. Durch diese inspizierte die Hamburger Polizei, in dahinter liegenden Räumen sitzend, gezielt die schwule Szene, nahm Festnahmen vor und führte sogenannte "Rosa Listen". Erst 1980 flog die andere "Spiegel-Affaire" durch eine spektakuläre Aktion auf. Damals zertrümmerte der Architektur-Historiker Wolfgang Voigt Spiegel in den Toiletten und der Kabarettist Corny Littmann stellte diese Aktion wenig später noch einmal für die Medien nach." Das Zitat selber ist von Krista Sager (GAL), damalige zweite Bürgermeisterin von Hamburg, Gleichstellungs- und Wissenschaftssenatorin, heute Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Grünen im Bundestag. Es stand auf: www.politikerscreen.de Hinweis: www.politikerscreen.de ist eine Tochtergesellschaft der EUTOP Group und als solche eine Kooperation mit dem ZDF.
Veröffentlichung von Fotos im Internet von mutmaßlichen TeilnehmerInnen einer 'Reclaim the Streets' Aktion in London durch die englische Polizei. Die Aktion wurde nicht durch Videokameras verhindert, diese - gegen die sich die Aktion unter anderem richtete - dienen möglicherweise nun als Hilfsmittel bei der Kriminalisierung des Protestes gegen Überwachung. Diese Information ist nicht
An der HAK/HAS in Oberwart/Österreich filmte ein Lehrer mit Minikameras verdeckt das Damenklo. Die beiden Kameras war auf das die Kloschüssel ausgerichtet und sollte zur Aufdeckung von Drogenmißbrauch dienen. Die erste Kamera war bereits im Mai von einer Putzfrau entdeckt worden und dann von einem Sprengstoffexperten als Mini-Kamera identifiziert. Erst jetzt, nachdem der betreffende Lehrer eine zweite Kamera aufgehängt hatte, wurde etwas dagegen unternommen. Angeblich war die Schulleitung nicht informiert. Laufen in Österreich jeden Tag Sprengstoffexperten in der Schule rum? Quellen: Neues Volksblatt (kein Datum); Telepolis: Florian Rötzer 30.07.2004; Niederöstereichische Nachrichten vom 30. 07. 2004; MUND Florian Steiniger
Webcam in einer Wiesbadener Strasse. Der Spiegel berichtete.
assicam.de: Eine Webcam in Meißsen filmte Trinker in der Innenstadt. Quelle: telepolis (06.06.2002)
Sonstiges
Die Schillpartei hat Wahlplakate in Bernau gefilmt, da wiederholt Plakate gestohlen wurden. Ein Dieb wurde erwischt. Phoenix online (23.08.2002)
Die Bahnhofskameras in Erkner könnten auch Aufnahmen von privatem Wohnraum machen, wenn nicht eine Software den betreffenden Teil schwärzen würde. Ob und wieweit das funktioniert ist nicht bekannt. Aus: S. 163; Die Wachtürme des Generals a. D.; Leo Hempel und Eric Töpfer; Privat!; Ralf Grötker (Hrsg.); 1. Auflage 2003; heise-verlag
Stimmen gegen Videoüberwachung
Hier folgen Mitteilungen aus der Presse über kritische Stimmen zum Thema Videoüberwachung in chronologischer Reihenfolge in einzelnen Bereichen.
28. Februar 2004, Neukölln-online: Steglitz-Zehlendorfs Bildungsstadtrat Erik Schrader (FDP) schließt für seinen Bezirk Kameras an Schulen aus: "Es gibt keine so massiven Vorfälle, die das rechtfertigen würden."
13. Februar 2002, MoPo in Bezug auf Überwachung in Brandenburg: Für den Brandenburger Chef der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster ist Videoüberwachung nicht geeignet, um gegen Straftaten effektiv vorzugehen. Schuster sieht Verlagerungseffekte.
13. Dezember 2001, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster: Wir haben in Erkner den bestbewachten Fahrradständer des Landes" Mit diesem und ähnlichen Sätzen kommentierte die Gewerkschaft der Polizei das Videoüberwachungsprojekt von Jörg Schönbohm (CDU, Innenminister) Darauf wurde der Innenminister sauer und ließ ein Sprechverbot für alle Polizisten und Polizei-Pressestellen erlassen. Die Kosten einer Anlage belaufen sich auf einmalig etwa 90.000 Euro und etwa 50.000 Euro pro Jahr. Berlin Online
24. März 2000, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster über Videoüberwachung in Brandenburg:¨Die Zahl der Straftaten wird damit kaum zurückgehen¨ ¨Rechtsextremisten oder Drogendealer suchen sich einfach einen anderen Ort für ihre kriminellen Aktivitäten. Das Parlament
30. Dezember 1998, Berliner SPD-Fraktionschef Klaus Böger und Chefin des Berliner Bundes Deutscher Kriminialbeamter (BDK) Heide Rudert lehnen Videoüberwachung auf jüdischen Friedhöfen zur Verhinderung von antisemitischen Anschlägen ab. verschiedene Medien
Zukunft
Kamerasystem von heute sprechen schon CORBA über IP über WLAN. Die kommende Generation von Videoüberwachung wird neue Möglichkeiten im Bereich der automatischen Auswertung bringen. Grundsteine sind in Kennzeichenerfassungssystemen und Personenidentifizierungsansätzen bereits gelegt. Hier wollen wir Fakten sammeln.
Eine etwas andere Sicht auf Kartierungsprojekte bringt dieses Meldung aus Barnet, einem Londoner Stadtteil. Die Intelligence Unit der Barnet Borough Police sammelt für das Projekt Rainbow Informationen über Kamerastandorte in ganz London. Ziel des Projektes Rainbow ist das Erkennen terroristischer Aktivitäten.
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