Ein Vetter oder Cousin einer Person A ist eine männliche Person B, die ein Elternteil hat, welches ein Geschwister eines Elternteils der Person A ist. Eine andere Definition lautet: Cousin zueinander ist man dann, wenn man die gleichen Großeltern hat, aber nicht verschwistert ist.
Die weibliche Bezeichnung lautet Cousine oder Base (die Bezeichnung Vetterin ist nicht gebräuchlich)
Auch:
Altertümliche Bezeichnung für einen männlichen Verwandten mit dem Verwandtschaftsgrad Cousin oder entfernter. ( "Der Vetter aus Dingsda"= der entfernte Verwandte aus Dingsda).
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