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Verwaltungsvorschrift

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Eine Verwaltungsvorschrift ist eine Regelung, die von einem übergeordneten Teil einer Verwaltung für einen untergeordneten Teil derselben Verwaltung erlassen wird.


Verwaltungsvorschriften beruhen auf dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung und regeln von oben nach unten Einzelheiten der Tätigkeit nachgeordneter Verwaltungsbehörden. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen.


Viele Verwaltungsvorschriften haben für den normalen Bürger keine Bedeutung, sondern nur für die Bediensteten der jeweiligen Verwaltungsbehörde; das gilt vor allem für jene, die lediglich Einzelheiten des behördeninternen Verfahrensablaufes regeln.


Es gibt jedoch auch Verwaltungsvorschriften, die durchaus von Bedeutung für den normalen Bürger sind. Viele Gesetze räumen für ihre Ausführung der Verwaltung ein Ermessen ein, außerdem enthalten viele Gesetze unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch die Verwaltung ausgelegt und konkretisiert werden müssen. Gegenstand vieler Verwaltungsvorschriften ist deswegen die Leitung des behördlichen Ermessens in eine bestimmte Richtung und/oder die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Entscheidung, die die Verwaltung über den Antrag eines Bürgers trifft, wird deswegen oft, neben dem eigentlichen Gesetzestext, vom Inhalt von Verwaltungsvorschriften bestimmt.


Ein bekanntes Beispiel einer Verwaltungsvorschrift sind die Einkommensteuer-Richtlinien. Sie binden die Finanzämter an eine bestimmte Auslegung des Einkommensteuergesetzes und sind z.B. oft maßgeblich dafür, ob bestimmte Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger als Werbungskosten geltend macht, auch als solche anerkannt werden oder nicht.


Unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel sind Verwaltungsvorschriften oft problematisch, weil das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip verlangen, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst (in Gesetzesform) trifft. Die Verwaltung hat nur eine abgeleitete, sozusagen "verdünnte" demokratische Legitimation und soll deswegen nicht mit zu viel Entscheidungsgewalt ausgestattet sein. Andererseits kann ein Gesetz nicht alle denkbaren Fälle regeln, so dass der Verwaltung ein gewisser Spielraum zur Regelung von Einzelheiten schon aus praktischen Gründen eingeräumt werden muss. Ein Beispiel für ein solches Rechtsgebiet, in dem Verwaltungsvorschriften eine problematisch große Rolle spielen, ist das Ausländerrecht.


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