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Verwaltung im alten Ägypten

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Die Verwaltung im alten Ägypten bestand aus dem Pharao, Mitgliedern seiner Familie, dem Wesir und anderen höheren Verwaltungsbeamten im Umfeld des Königs, lokalen Vorstehern von Büros und den zahlreichen Schreibern.


Der König (Pharao, d.h. Großes Haus) wurde im alten Ägypten als Sohn des Sonnengottes Horus verehrt. Somit war er für das Volk ein Vertreter des Göttlichen auf Erden, der ein göttliches Amt inne hatte.


Der ägyptische Staat war eine absolute Monarchie, d.h. der König erließ alle Gesetze und Dekrete. Im Auftrag des Königs übernahmen Priester und Beamte stellvertretend Aufgaben im Lande.


Der König musste Diplomat sein, der über Krieg und Frieden zu entscheiden hatte, er musste Heerführer sein und er musste Wirtschaft und Handel überwachen, dies schon deshalb, um die meist dringend benötigten Abgaben zu erhalten.


Abgesehen vom Köng und seiner Familie kann die ägyptische Gesellschaft in Verwalter und Verwaltete geteilt werden, wobei das Verwalterdasein weitaus bequemer war. Die Anforderung an angehende Beamte war stets dieselbe: Sie mussten lesen, schreiben und rechnen können. Dadurch war der Wechsel in einen anderen Berufszweig relativ simpel. Ihre Bezahlung erfolgte in Naturalien oder in Grund und Boden, so dass sie ihr Auskommen gewährleisten konnten.


Meist folgte der Sohn dem Vater ins Amt, so war z.B. das Wesirat lange Zeit in den Händen ein und derselben Familie. Am Ende ihrer Karriere wurden sie vom König in hochdotierte Priesterämter erhoben, um eine Art Altersvorsorge zu sichern.



Direkt unter dem Pharao stand der Wesir (aus dem Arabischen). Er hatte die Aufsicht über die Exekutive im Land. Sein Amt ist mit dem des heutigen Premierministers zu vergleichen. Später verlor das Amt des Wesirs jedoch an Bedeutung, weil die Aufgaben der Verwaltung teilweise auf den Tempel von Karnak überging.


Da der Wesir die Exekutive (Ausführende Gewalt im Staat, wie z.B. Verwaltung) im Lande beaufsichtigte, musste er die innerägyptische Verwaltung kontrollieren und koordinieren, juristische Aufgaben wahrnehmen und für Recht und Gerechtigkeit im Staat sorgen. Legislative Funktionen (Gesetzgebung) hatte er nicht, da dies alleiniges Vorrecht des Königs war. Ihm unterstand die Landesverwaltung und deren nachgeordnete Ämter auf lokaler und regionaler Ebene. Alle Archive, die Land und Leute erfassten, unterstanden allein ihm. Für den Inhalt dieser Archive war er verantwortlich. Er verwaltete Staatseinkünfte für Scheune (Getreidelagerung) und Schatzhaus (Gold, Silber) und war für die Bezahlung der Pflichtarbeiter verantwortlich.


Ägypten war schon früh in Verwaltungsbezirke mit Regionalverwaltung eingeteilt. Diese Bezirke wurden nach regionalen Gottheiten benannt und hießen im allgemeinen Gaue. Die Verwaltung dieser Gaue erhob Steuern und zog Pflichtarbeiter ein. Mit diesen Steuern, die der Wesir festlegte, finanzierte er staatliche Unternehmungen, wie z.B. Außenhandel und das Heer.



Im alten Ägypten bestand keine Trennung zwischen Exekutive und Judikative. In diesem Gerichtswesen bildeten Verwaltung und Justiz eine Einheit und so gab es kein Berufsrichtertum. Richterkollegien setzten sich aus dem Bezirksgouverneur und Priestern, deren Stellung es ihnen erlaubte, zusammen. Der Vorsitzende der großen Kenbet war der Wesir, obwohl er nur bedingt als oberster Richter bezeichnet werden kann. In der großen Kenbet wurden beispielsweise Prozesse um Besitzansprüche und Grabraub geführt. Dem Gericht kam dabei die Aufgabe des Anklägers zu, es gab keine Unterscheidung zwischen Richter und Staatsanwalt. Schwerstkriminalität, wie Mord, wurde nicht verhandelt, sondern direkt ans Wesirat übergeben.


Siehe auch:Theokratie, Friedensvertrag zwischen Ramses II. und Hattusili III.


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