Als Gründer der Vergleichenden Völkermordforschung gilt Raphael Lemkin (*1900, gest. 1959). Er prägte im Jahre 1943 den Begriff "ludo-bójstwo" von poln.: "lud" = Volk und "zabójstwo" = Mord und in Jahre 1944 den engl. Begriff "genocide" von griech.: "genos" = "Volk" und lat.: caedere = töten. Im Jahre 1946 schlägt der jüdische Anwalt Lemkin der UNO ein Gesetz gegen den Völkermord vor, das 1948 fast unverändert durch Beschluss der UN-Generalversammlung angenommen wird. Bereits im Jahre 1933 nimmt er das Schicksal der Armenier zum Anlass auf eigene Faust nach Madrid zu einer Tagung der Juristen des Völkerbundes zu reisen, um sie um die Annahme einer Konvention gegen die Vernichtung ganzer Völker zu bitten - vergeblich. Es dauert noch anderthalb Jahrzehnte in denen unendliches Leid über die Menschheit geht, bis es dann schießlich zu der oben genannten Konvention kommt.
Die vergleichende Untersuchung von Völkermorden wird aber bis heute sowohl von Menschen die auf der Seite der Täter, als auch von Menschen die auf der Seite der Opfer stehen, vehement abgelehnt. Wollen erstere die Taten vergessen machen, sehen letztere jeden Vergleich des Leides ihres Volkes als Relativierung oder gar Verhöhnung der Opfer an und können aufgrund der ihnen verursachten Leiden die Leiden der anderen nicht wahrnehmen.
Literatur
Heinsohn, Gunnar: Lexikon der Völkermorde, 1998. Reinbek : Rowohlt, ISBN_3-499-22338-4
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