Zur UEK gehören somit vornehmlich unierte bzw. reformierte Landeskirchen der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) an.
Geschichte
Die UEK wurde am 1. Juli2003 errichtet und löste die bisherige Evangelische Kirche der Union (EKU), welcher die Landeskirchen des früheren Staates Preußen angehörten und die Arnoldshainer Konferenz, zu welcher sich 1967 mehrere unierte und reformierte Landeskirchen zusammen geschlossen hatten, ab.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 der Grundordnung der UEK ist die UEK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), da sie den Rechtsstatus der EKU als KdöR fortsetzt. Ihr Sitz ist Berlin bei der bisherigen Kirchenkanzlei der EKU.
Organe
Die Organe der UEK sind die Vollkonferenz, die sich aus 47 Mitgliedern der 14 Mitgliedskirchen zusammensetzt. Sie ist quasi das "Parlament" der Union. Die Vollkonferenz wird auf 6 Jahre von den Mitgliedskirchen gewählt.
Die Vollkonferenz wählt aus ihrer Mitte ein Präsidium, in welchem alle Mitgliedskirchen vertreten sind. Außerdem gehören die Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses und des Rechtsausschusses sowie der Leiter der Kirchenkanzlei in Berlin dem Präsidium an, so dass es insgesamt aus 17 Mitgliedern besteht.
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