Unikat bezeichnet (lat. unus, einer, ein einziger) die einzigartige Ausfertigung eines Schriftstücks oder einer Fotografie.
Der Begriff wird auch umgangssprachlich für Einzelstücke/Gegenstände jeglicher Art gebraucht, um ihre Einzigartigkeit hervorzuheben oder eine Abgrenzung zu industrieller Massenware zu schaffen.
In der Fotografie wird die Bezeichnung für Aufnahmen verwendet die, bedingt durch das Aufnahmeverfahren, nicht vervielfältigt werden können.
Durchschriften und Fotokopien bei Schriftstücken sowie Kopien von Fotonegativen bzw. Dias bezeichnet man als Duplikat.
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