In Deutschland sind die Unfallkassen die Unfallversicherungsträger für die Angestellten im öffentlichen Dienst bzw. daraus hervorgegangener Unternehmen (Bahn und Post, jeweils getrennt nach Bund, Land und Gemeinden. Die Versicherte sind die Angestellten und Arbeiter im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Bundes, der Länder und Gemeinde. Hierunter fallen auch Schüler und Studierende, je nach Zugehörigkeit der Schule. Gesetzesgrundlage bildet hier das Sozialgesetzbuch VII. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind dagegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig.
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