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Umverteilung

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Der Begriff der Umverteilung beschreibt einen sozial- bzw. wirtschaftspolitischen Prozess, im Allgemeinen den Wechsel der Verfügbarkeit von Einkommen oder Kapital. Die staatlich durchgeführte Umverteilung wird von der individuell und auf eigene Faust vollzogenen Zueignung unterschieden; diese wird als Diebstahl in sämtlichen Kulturen der Welt geächtet und in sämtlichen Ländern der Welt unter Strafe gestellt.


Umverteilung findet in unterschiedlichem Maße in jedem modernen Staat statt. Beispielsweise ist die Einkommensteuer für Spitzenverdiener in Deutschland beim Spitzensteuersatz derzeit 45%, bei einem Geringverdiener nur 16%. Ein Spitzenverdiener muss also fast mehr als doppelt so viel im Durchschnitt prozentual Steuer abführen wie ein Geringverdiener.


Weitere Umverteilung finden durch Subventionen statt. Subventionen erfolgen direkt durch Geldzahlungen, Steuervergünstigungen oder durch Bereitstellung von kostenloser/kostengünstiger öffentlicher Leistung. Manchmal werden dazu weitgehend eigenwirtschaftlich arbeitende, aber von der Politik abhängige Körperschaften gezwungen wie etwa der ÖPNV.


Die Diskussion um eine angenommene, eine geforderte oder eine abgelehnte Umverteilung ist in der Sozialpolitik ein geradezu historischer Streitpunkt.


Die meisten Umverteilungsdiskussionen gehen davon aus, dass die Einkommen berechtigt sind und entsprechend der Produktivität differenziert sind. Auf der anderen Seite sagt die VWL, dass man die Produktivität eines einzelnen Beschäftigten nicht messen kann. Beide Aussagen widersprechen sich und auch die unterschiedliche Lohndifferenzierung bei äquivalenten Arbeitsabläufen in verschiedenen Ländern zeigen, dass man die Produktivität eines einzelnen Beschäftigten nicht messen kann. Deshalb ist die Behauptung, dass der Lohn der Produktivität des Beschäftigten entspricht - falsch. Die Lohndifferenzierung sagt deshalb nur etwas über die Machtverteilung aus. Die Einkommensdifferenzierung kann deshalb sehr ungerecht sein und über die Umverteilung nähert man sich in der Regel mehr der Gerechtigkeit als dass man sich davon entfernt.


Allgemein herrscht Konsens dazu, dass eine Umverteilung notwendig ist, wenn die biologische Existenz oder die Gesundheit eines Menschen gefährdet sind (bei denselben Voraussetzungen wären die meisten Menschen auch bereit, einen Diebstahl zu rechtfertigen). Es gibt allerdings gegenwärtig in Deutschland und in vielen anderen Ländern Diskussionen darüber, welcher Umfang der medizinischen Leistungen gesellschaftlich zu garantieren sei. Außerdem werden häufig Stimmen laut, die gegenwärtig erfolgende Umverteilung sei zu umfangreich und nicht gezielt genug gerichtet, aus diesem Grunde gibt es Vorschläge und Gesetzesinitiativen der beiden großen Parteien in Deutschland, die den Umfang der Umverteilung reduzieren sollten.


Grundsätzlich stellt sich neben der Frage der ethischen Rechtfertigung der Umverteilung die Frage, wieviel Umverteilung eine Gesellschaft verträgt. Wird zu viel umverteilt, so reduziert dies die Leistungsbereitschaft aller. Leistung wird dann nicht mehr durch ein höheres Einkommen belohnt.


Oft wird behauptet, dass die sozialen Unterschiede in einer Gesellschaft zu groß wären wenn eine zu geringe Umverteilung erfolgen würde. Dabei werden meist zwei Fragen offen gelassen:


  • Wie kann man objektiv errechnen, welcher Ausmaß der sozialen Unterschiede zu groß sei?
  • Welche negativen Folgen außer des geweckten Neides haben die sozialen Unterschiede - wenn die biologische Existenz und die Gesundheit jedes Menschen in einem Staat gewährleistet sind?


Dazu wird manchmal behauptet, große sozialen Unterschiede hätten eine gestiegene Anzahl der Eigentumsdelikte zur Folge. Dieses Argument bleibt umstritten - es werden genauso die hohen Kriminalitätsraten einiger Metropolen der Vereinigten Staaten zitiert wie auch die Praxis der sozialistischen Staaten in Osteuropa, wo die sozialen Unterschiede gering waren aber die Eigentumsdelikte keinesfalls eliminiert wurden. Die Frage nach der ethischen Seite der Forderung, der Staat sollte mit dem Ent- und Zueignen den individuell vollzogenen Taten "zuvorkommen", bleibt unbeantwortet.

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