Ultraleichtflugzeuge (kurz ULs) sind kleine, sehr leichte Flugzeuge. Die Besatzung besteht maximal aus zwei Personen. Die maximale Abflugmasse (MTOW = maximum take off weight) darf bei Einsitzern 300 kg, bei Zweisitzern 450 kg (bzw. 472,5 kg mit Gesamtrettungssystem) nicht überschreiten und das Fluggerät muss mit mindestens 65 km/h noch flugfähig sein. ULs sind in Deutschland rechtlich stets Luftsportgeräte, keine Flugzeuge.
Alle motorgetriebenen Ultraleichtflugzeuge werden in Deutschland mit D-M... oder D-N... -Kennzeichen zugelassen und müssen ein Gesamtrettungssystem haben.
International gibt es unterschiedliche Ultraleichtflugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Gebräuchlich ist auch der Name Sportster-Klasse für Flugzeuge bis 560kg MTOW. Ferner gibt es auch in Deutschland VLAs (very light aircrafts) mit einer MTOW von max. 750kg - diese können mit einem nationalen PPL geflogen werden, sind aber rechtlich Flugzeuge.
Bei Ultraleichtflugzeugen unterscheidet man zwischen gewichtskraftgesteuerten Trikes, ähnlich dem Hängegleiter, und aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (3-Achs-gesteuert) wie z.B. einer Cessna. Gerade letztere haben in der letzten Zeit einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen wesentlich leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge.
Um ULs fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland einen SPL-F
(Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F), wobei zwischen Motor-Gleitschirmen, gewichtskraftgesteuerten ULs (Trikes), aerodynamisch gesteuerten ULs und Tragschraubern auch in der Lizenz unterschieden wird.
Diese Lizenzen selber (SPL) erlauben ferner die Teilnahme am deutschsprachigen Flugfunk, außer in den kontrollierten Lufträumen (B),C und D. Ferner ist eine medizinische Tauglichkeit der Klasse 2 erforderlich.
Zusätzlich zu diesen Lizenzen können folgende Berechtigungen erworben werden: (Streckenflugberechtigung), Passagierflugberechtigung, Flugzeugschleppberechtigung (ohne Fangschlepp), Bannerschleppberechtigung (seit 1.5.04), Lehrberechtigung, Wasserflug.
Der SPL-F ist der 'höchste' Schein für Luftsportgeräte und darf, wie auch z.B. die Segelfluglizenz GPL, auch kommerziell genutzt werden(!). Er entspricht quasi einem nationalgültigenCPL (Berufspilotenschein) bis 472,5 kg MTOW.
Internationale Verwendbarkeit
Der deutsche SPL ist, obwohl er nicht ICAO-konform ist, inzwischen in zahlreichen Ländern Europas anerkannt! Er ermöglicht auch den Einflug (Flugplan aufgeben nicht vergessen!) in fast alle benachbarten Länder Deutschlands (außer in die Schweiz!) und das Fliegen in fast allen europäischen Ländern (außer Rumänien und der Schweiz), wobei allerdings die nationalen Regeln (wie ELT-Pflicht zum Beispiel in Österreich) und die nationalen Lufträumeunbedingt beachtet werden müssen.
In Frankreich besteht - im Gegensatz zu Deutschland - für ULs (dort ULM genannt) keine Flugplatzpflicht, das heißt, es kann mit Einverständnis des Grundstückinhabers praktisch überall legal gelandet werden.
Umweltbilanz
Ultraleichtflugzeuge sind die leisesten motorgetriebenen Flugzeuge und müssen die strengsten Lärmbestimmungen erfüllen (erhöhter Lärmschutz).
Da sie - im Gegensatz zu anderen Propellerflugzeugen mit meist luftgekühlten, großvolumigen, niedrigdrehzahligen Flugmotoren - wassergekühlte Getriebemotoren haben, können sowohl Motor als auch Propeller im energetisch günstigsten Bereich arbeiten (Motor bei>5000 U/min, Propeller je nach Durchmesser deutlich im Unterschall bei ca. 2000 U/min), was den Benzinverbrauch erheblich verringert.
Während z.B. eine Cessna 172 bei 180km/h Reisegeschwindigkeit mit 4 Personen etwa 35l/h verbleites 100 OktanAVGAS verbraucht, benötigen moderne dreiachs-ULs bei 270km/h Reisegeschwindigkeit mit zwei Personen 12l/h bleifreies Superbenzin.
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