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Tribun

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Tribun (lat. Tribunus) war im alten Rom ein Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern. Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die Vorsteher des Stammtribus. Später wurden als Tribune auch die Vorsteher von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet.


Die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den römischen Königen hießen Tribuni celerum. Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares (Militärtribunen) gennannt. Von ihnen gab es in jeder Legion sechs, was bei vier Legionen insgesamt 24 Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich.


Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln.


Die Tribuni aerarii (Ärartribune)) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an die Soldaten aus.


Eine besondere Art von Tribunen waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen.


Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen (tribuni plebis). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser Institution, der Umfang ihrer Macht, der ursprüngliche Wahlmodus sowie die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. Ab 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung der Plebejer (concilium plebis) gewählt, über die sie den Vorsitz hatten. 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Ihre Amtszeit dauerte ein Jahr.


Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt, um Plebejer gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. Zu diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht auf den Einspruch (intercessio) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern nur das einzige Mittel zu Verfügung, das Veto eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da dadurch das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.


Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Macht der Tribunen dahin, dass nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niederen Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, dass das Amt des Tribun nur von Plebejern bekleidet werden durfte.


Unter Sullas Diktatur (82 v. Chr.-79 v. Chr.) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten Konsulat 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. Unter den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen, sie wurden aber beibehalten, bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte.


Im Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat wiederherzuhellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde.


Das in Frankreich nach Napoleons Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. November) durch die Verfassung von 1799 eingeführte Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt aus, indem es Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 wurde es umgestaltet, indem der größere Teil seiner Mitglieder dem gesetzgebenden Körper einverleibt wurde, die Generalversammlungen aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere, die Gesetzgebung und die Finanzen übrig blieben. Diese Schattengewalt wurde durch Senatuskonsult vom 19. August 1807 beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei Kommissionen des gesetzgebenden Körpers traten.


Vorlage: Meyers Konversationslexikon von 1889


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