Die Loi Toubon ist ein Gesetz, das am 1. Februar1994 in Frankreich zum Schutz der Sprache und vor Medienkonzentration in Kraft trat.
Demnach sind alle französischen Unterhaltungssmusikprogramme verpflichtet, mindestens 40 Prozent französischsprachige Lieder zu senden. Die Hälfte dieser Lieder muss wiederum von neuen Talenten oder neuen Produktionen stammen.
Desweiteren sieht das Gesetz vor, dass in offiziellen Kontexten keine Anglizismen verwendet werden dürfen. So ist beispielsweise der Gebrauch englischer Werbesprüche unter Strafe gestellt.
Benannt ist das Gesetz nach dem damaligen französischen Kulturminister Jacques Toubon.
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