Den Titel eines Werkes, z. B. eines Buches oder Films, also dessen Überschrift oder Name. Oft ist mit Titel auch das unter dieser Überschrift veröffentlichte Werk selbst gemeint.
Die Titelbezeichnung eines Menschen. Sie wird als Namenszusatz geführt, wenn er durch eine Arbeit erworben oder ehrenhalber verliehen wurde (z. B. die akademischen GradeDoktor, Professor oder die nichtakademischen Titel Geheimrat, Kommerzienrat), oder alleine stehen, wenn es sich um eine mit einem Amt verbundene Bezeichnung handelt (z. B. Magnifizenz). Auch der gesellschaftliche Stand wurde durch Titel bezeichnet (siehe Adelstitel, z. B. Graf). Im Sport werden bestimmte Ränge mit Titel bezeichnet (z. B. Weltmeister).
Schuldtitel - eine Urteilsurkunde, die zur Vollstreckung berechtigt.
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