Ein Tempolimit (auch Geschwindigkeitsbegrenzung) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit, mit der man eine Straße befahren darf, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Weitergehende Tempolimits werden durch das Zeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschindigkeit ist dabei in km/h aufgedruckt. Dieses Zeichen gibt es für Tempolimits von 10 bis 130 km/h (in Zehnerschritten) sowie für 5 km/h.
Dieses Zeichen kann durch Zusatzschilder abgeschwächt werden, so dass es z.B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. In Großbritannien und Irland zeigt es die entsprechenden Meilen pro Stunde mph
Das Tempolimit wird aufgehoben durch das Zeichen "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" oder durch das Zeichen "Ende sämtlicher Streckenverbote".
Alternativ kann in Deutschland ein Tempolimit auch mit Zeichen 274.1 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen 274.2 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) aufgehoben.
Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf die Fahrbahn gemalt werden. Sie haben aber nur Hinweischarakter und sind gesetzlich nicht bindend.
In den USA werden Tempolimits in Meilen pro Stunde (mph) angezeigt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in den USA nicht das oben beschriebene internationale Verkehrszeichen verwendet, sondern das rechts abgebildete.
Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radargeräten, Laserpistolen oder Section-Control. Oft werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die einem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Sie dient als Erziehungsmaßnahme und nicht zur Bestrafung.
In Deutschland gibt es Befürworter der Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h auf allen Autobahnen.
Nachdem der US-Bundesstaat Montana 1999 wieder allgemeine Tempolimits eingeführt hat, sind Deutschland und das Northern Territory (Australien) weltweit die einzigen Regionen, die auf autobahnähnlichen Straßen kein Tempolimit eingeführt haben.
Bemerkungen: 1130 ist die Richtgeschwindigkeit, 2 für Motorräder 110, 3 zweispurige Autobahnen: 130; dreispurige Autobahnen: 150 (seit 2003, nur bei entsprechender Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 150 Km/h), 4 PKW mit schwerem Anhänger: 80, LKW mit schwerem Anhänger: 70 5 PKW mit schwerem Anhänger: 100, LKW mit schwerem Anhänger: 80, 6 unter bestimmten Voraussetzungen die eine Begutachtung durch den TÜV erfordert
Übersee
in der USA gilt je nach Bundesstaat auf Highways ein Tempolimit zwischen 88 und 120 km/h (55 bis 75 mph).
in Australien gilt ein Limit von 100 bis 110 km/h auf Highways mit Ausnahme des Northern Territory, wo keine Tempolimits bekannt sind. Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h.
In China gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h seit dem 1. Mai2004. Vorher lag es bei 110 km/h. Freilandstraßen (kuaisu gonglu) haben meistens eine Limit von 100 km/h.
Ortsgebiet
Im Ortsgebiet gilt in den meisten europäischen Ländern 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Es gibt aber Ausnahmen wie Griechenland mit 40 km/h, oder Slowakei und Polen, wo 60 km/h gelten.
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