Technische Regeln, wie Arbeitsstättenrichtlinien, Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Vorschriften etc. sind an sich keine Rechtsnormen und haben damit auch keinen Charakter von gesetzlichen Vorschriften.
In ihrer urprünglichen Anlage sind sie Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetze, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Wird diesen Empfehlungen allerdings nicht gefolgt und geschieht z.B. ein Unfall oder das Arbeitsergebnis ist schlecht, kann daraus ein hohes Haftungsrisiko entstehen.
Die aktuellen technischen Richtlinien wären hier als »Stand der Technik« anzusehen, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterliegen.
Im Einzelfall können diese Technischen Regeln aber kraft Verweisung darauf in Gesetzen und Verordnungen Rechtsnormqualität, also Gesetzeskraft, erhalten.
Beispiele:
Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GerätesicherheitsG (Gerätesicherheitsgesetz) auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BundesimmissionsschutzG (Bundesimmissionsschutzgesetz) auf den „Stand der Technik“,
bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG (Atomgesetz) gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik“
in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z.B. bei der Entwässerung von Grundstücken
in der Gefahrstoffverordnung wird auf bestimmte Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) verwiesen.
Eine Ausnahme stellen die die Unfallverhütungsvorschriften (UVV bzw. BGV) der Unfallversicherungsträger dar, diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.
Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine Rechtsnormen dar, können aber dazu werden, da eine Umsetzung in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten durchgeführt bzw. ein Verweis darauf eingefügt wird. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.
Es folgt eine sicher unvollständige Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland:
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