Ein Taxi ist ein von einem Berufskraftfahrer gelenktes Individualverkehrsmittel, mit dem Personen (Fahrgäste) entgeltlich an Orte ihrer Wahl befördert werden.
Begrifflich werden unter Taxi in der Regel PKWs verstanden, in Zusammensetzungen auch andere Verkehrsmittel. Regelmäßig werden Personen befördert, Ausnahme: Gütertaxis.
Ein Funk-Taxi ist ein Taxi, das telefonisch oder durch andere Kommunikationswege vom Kunden bestellt werden kann und das von einer Taxi-Zentrale über Funk zum Startpunkt der Reise beordert wird. Sammeltaxis haben einen vom Anbieter festgelegten Anfangspunkt und einen vom Verwender festgelegten Endpunkt, beispielsweise vom Flughafen zum Wohnort der Fahrgäste.
In Deutschland müssen Taxis grundsätzlich die Farbe Hell-Elfenbein (Farbnummer RAL1015) haben und mit einem gelben Schild mit der Aufschrift TAXI auf dem Dach gekennzeichnet sein. Seit 2003 sind in einigen Regionen Deutschlands auch andere Farben zugelassen.
Je nach Tarifierungsmethode kann sich der Fahrpreis aus einer Grundgebühr, einer von der Fahrtstrecke abhängigen Komponente sowie einem Betrag für Wartezeiten, in denen das Taxi nicht in Bewegung ist, zusammensetzen. Er wird grundsätzlich durch ein Taxameter ermittelt, außerhalb des Pflichfahrgebietes ist er frei verhandelbar.
Innerhalb des durch die jeweilige Gemeinde festgelegten Pflichtfahrgebietes besteht Beförderungspflicht, d.h. der Taxifahrer eines freien Taxis darf grundsätzlich keine Fahrt ablehnen, etwa aufgrund der Person des Kunden, der Länge der Fahrtstrecke oder des Ziels. Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, gilt das nicht.
Der Taxifahrer darf jedoch die Beförderung bewaffneter oder ansteckend kranker Personen ablehnen.
Taxis stellen sich auf speziell dafür vorgesehenen Halteplätzen bereit, um auf Kunden zu warten. Diese Halteplätze sind gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen Nr. 229 StVO "Taxenstand" (ein Vorschriftszeichen); für andere Verkehrsteilnehmer gilt hier ein absolutes Halteverbot. Taxis dürfen nicht ohne Auftrag an anderen Orten auf Kunden warten. Sie können aber an jedem Ort, an dem sie Kunden zufällig finden, diese aufnehmen - auch außerhalb des Pflichtfahrgebiets.
Der Taxifahrer ist verpflichtet, von sich aus die kürzestmögliche Fahrtstrecke zu wählen, sofern der Kunde nicht die Strecke festlegt. Die Benutzung des Taxameters ist innerhalb des Pflichtfahrgebietes vorgeschrieben. Innerhalb des Pflichtfahrgebietes ist die Mehrwertsteuer (bis 50 km: 7 Prozent, sonst: 16 Prozent) im angezeigten Fahrpreis eingeschlossen. Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes gilt diese Regelung nicht; Fahrer und Fahrgast müssen sich dann vor Fahrtantritt über den Fahrpreis einigen, auf den außerhalb des Pflichtfahrgebietes immer ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent erhoben wird.
Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Personenbeförderungsschein für Taxi notwendig, der von der Straßenverkehrszulassungsbehörde erteilt wird. Dafür nachzuweisen sind zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis. Weiterhin wird eine medizinisch-pychologische Untersuchung (MPU), ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto in Flensburg verlangt.
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