Das deutsche Recht lässt sich in drei Bereiche unterteilen
1. Öffentliches Recht: Dieses umfasst die Beziehungen des Einzelnen zum Staat und der staatlichen Hoheitsträger zueinander. Hierzu gehören beispielsweise Europarecht, Völkerrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, öffentliches Dienstrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht, Baurecht, Gewerberecht und Kartellrecht.
2. Privatrecht: Dieses regelt die Beziehungen der Einzelnen untereinander. Hierzu gehören beispielsweise das Bürgerliche Recht (Schuld-, Sachen-, Familien, Erbrechts usw.), Handelsrecht (Aktienrecht, Genossenschaftsrecht, Wertpapierrecht, Gesellschaftsrecht usw.), Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht (Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht usw.) sowie Verkehrsrecht (Reise-, Speditions-, Fracht-, Eisenbahn, Seefrachtrecht usw.).
3. Strafrecht: Das Strafrecht sanktioniert gewisse Gesetzesverstöße mit dem Einsatz von Kriminalstrafe. Geregelt ist das Strafrecht im StGB und in einzelnen Vorschriften anderer Gesetze (so gen. Nebenstrafrecht)
Eine spezielle Rechtsquelle ist das
1. Gewohnheitsrecht: Dieses befasst sich dem ungeschriebenen Recht, welches aufgrund der Vielzahl vorliegender Regelungen (ca. 5 000 Gesetze und Verordnungen mit rd. 85 000 Einzelvorschriften) immer mehr an Bedeutung verliert.
Das Rechtssystem erfährt fortlaufende Anpassungen.
Insbesondere Generalklauseln ermöglichen Interpretation und Streitigkeiten mit der Folge einer richterlichen Rechtsfortbildung durch die Urteilsgebung.
Politische Ziele wie z. B. die soziale Gerechtigkeit erfordern im Hinblick auf geänderte Rahmendaten (Bevölkerungsstruktur, Internationalisierungsdruck, EU-Integration) eine fortlaufende Anpassung durch die Gesetzgebung; Rechtsnormen werden durch die Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat) verabschiedet.
Nicht zuletzt wird durch die freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft dem Bedürfnis nach einheitlichen Regelungen Rechnung getragen. Hier sind insbesondere der die freiwillige Selbstkontrolle zum Jugendschutz und der deutsche Werberat zu nennen.
Schulrecht (Juristen, bitte helfen: ist das hier richtig einsortiert ? Und gibt es nicht auch innerhalb des Besonderen Verwaltungsrechts ein wenig mehr Systematik als bisher hier ersichtlich ?)
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