Ein Syndikus ist ein Rechtsanwalt, der bei einem Anderen, regelmäßig einem Unternehmen, einem Verband oder einer Stiftungangestellt ist. Gleichzeitig ist er frei praktizierender Rechtsanwalt. Syndikusanwälte beraten ihren Dienstherrn (das Unternehmen, den Verband oder die Stiftung) in der Regel in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, etwa über marken- und urheberrechtliche Probleme, über Versicherungsverträge und -Fälle, Vertragsmanagement und -monitoring, bis hin zu haftungs- und kartellrechtlichen Fragen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen.
Großunternehmen beschäftigen Syndicusanwälte auch im Personalwesen, in der Steuerabteilung, und in der Patent- und Lizenzabteilung.
Ihren Dienstherrn dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht anwaltlich vertreten.
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