Die Subsumtion ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet. Das Wort stammt aus dem Lateinischen (sub, unter, und sumere, nehmen, 2. Partizipsumptum), daher ist auch die Schreibweise "Subsumption" korrekt. In der Rechtswissenschaft wird der Begriff verengt als Anwendung eines Lebenssachverhaltes auf eine Rechtsnorm verstanden.
Um mittels Subsumtion zu einem Ergebnis zu gelangen, benötigt man eine genaue Definition des Begriffs, den man als Oberbegriff verwenden möchte.
Die Subsumtion ist für Juristen eine ständig gebrauchte Methode um herauszufinden, ob ein Tatbestandsmerkmal (Anknüpfungspunkt eines Gesetzes) durch einen konkreten Sachverhalt erfüllt ist und somit eine gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge eintritt. Wird zum Beispiel der Sachverhalt eines Diebstahls festgestellt, dann ist die Rechtsfolge die Bestrafung. Durch Subsumtion kann man erkennen, ob ein Diebstahl vorliegt, oder nicht. In der Regel ist eine Wiederholung der Subsumtion für mehrere Tatbestandsmerkmale nötig, um zur Rechtsfolge zu gelangen.
Die Subsumtion läuft gewöhnlich in folgenden - oft nur gedanklich vollzogenen - Schritten ab:
"Ein Auto könnte eine Sache (Merkmal des Gesetzes) sein."
2. Definition
Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand.
3. Die eigentliche Subsumtion
Ein Auto ist ein körperlicher Gegenstand.
4. Ergebnis
Daher ist ein Auto eine Sache.
So wie hier dargestellt, wird die Subsumtion bei der Prüfung im Gutachtenstil durchgeführt. Bei Verwendung des Urteilsstils wird das Ergebnis an die erste Stelle gestellt.
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