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Inhaltsverzeichnis


1 Allgemeines

2 Zulassung zum Studium

3 Diplom-Abschluss

4 Magister Artium

5 Bachelor, Master

6 Staatsexamen

7 Weitere wissenschaftliche Abschlüsse

8 Kirchliche Abschlüsse

9 Künstlerische Abschlüsse

10 Postgraduale Studiengänge

11 Siehe auch

12 Weblinks


Allgemeines

Das Studium (lat.: studere = streben (nach etw.), sich (um etw.) bemühen) ist das wissenschaftliche Lernen und Forschen (studieren), besonders an Hochschulen (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie). Ein Studium an einer Hochschule erfordert die Immatrikulation (Einschreibung) an der entsprechenden Hochschule.


Typischerweise besteht das Studium u.a. aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Laborpraktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt.


Zulassung zum Studium

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist i.a. die Hochschulreife erforderlich: Für ein Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife - das Abitur, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. An bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächer ist statt der Hochschulreife auch durch andere Nachweise (berufliche Tätigkeit, künstlerische Eignung) ein Zulassung zum Studium möglich.


Bei vielen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, z.B. ein Numerus Clausus. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden die Studienplätze über die ZVS in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen.


Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.


Bei der Zulassung zum Studium berät u.a. die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen.


Diplom-Abschluss

Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in ein Grundstudium, das mit bestandener Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. An Fachhochschulen wird ein Fachhochschul-Diplom erworben, der akademische Grad ist mit dem Zusatz "FH" in runden Klammern zu versehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.


Magister Artium

In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Mit der Ablieferung der Abschlussarbeit, der so genannten Magisterarbeit, erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium, abgekürzt M.A.


Bachelor, Master

In Deutschland wird diskutiert, den Magister-Studiengang, aber auch den Diplom-Studiengang auf absehbare Zeit auslaufen zu lassen und durch das englisch/amerikanische Bachelor- und Master-System zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Bereits heute werden unzählige Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Bologna einigten sich die EU-Kultusminister 1998 auf mehr Vergleichbarkeit im Studium. Von 2011 an sollen die Abschlüsse Bachelor und Master Standard sein; ob dies für alle Fächer gelten soll und ob die anderen Studienabschlüssen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.
Siehe Bologna-Prozess.


Staatsexamen

Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmakologie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sog. 1. Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; aufgrund der überragenden Bedeutung der zu erwerbenden Qualifikationen werden die Prüfungen stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).


Weitere wissenschaftliche Abschlüsse

Neben Magister- und Diplomstudiengängen gibt es an kleineren - insbesondere kirchlichen - deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.


Kirchliche Abschlüsse

Studiengänge, die auf das geistliche Amt (Pfarrer, Pastor, Priester) abzielen (Theologie), enden in Deutschland in der Regel mit kirchlichen Examina.


Künstlerische Abschlüsse

An Hochschulen mit künstlerischer Ausrichtung (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden künstlerische Hochschulabschlüsse erworben (häufig in Form eines Diploms). Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen Hochschulstudiums ist zunächst - wie auch beim wissenschaftlichen Hochschulstudium - die Hochschulreife (in der Regel das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende musische oder darstellerische Fertigkeiten nachzuweisen sind (beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografien, in Form von Skulpturen oder Plastiken oder in Form eines selbst produzierten [Kurz-]Films oder Drehbuchs). (Siehe auch Regie, Bildhauerei.)


Postgraduale Studiengänge

Man unterscheidet allgemein zwischen gradualen Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen (Bachelor, Diplom, Magister, 1. Staatsexamen, Lizentiat, Baccalaureus), und postgradualen Studiengängen (sog. Aufbaustudium), zu denen insbesondere der sog. Master gehört. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium, das den Erwerb eines - in vielen Fächern qualifizierten - ersten Abschlusses voraussetzt und an dessen Ende die sog. Promotion steht.


Siehe auch



Weblinks



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