Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen) und radioaktiver Substanzen.
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie z.B. Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (sieheRadiologie).
Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.
Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte:
Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
Grundsatz der Optimierung:
Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie vernüftigerweise möglich gehalten werden. (ALARA Prinzip: (engl.) As Low As Reasonable Achievable)
Gesetzliche Grundlagen
EURATOM
Dieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Er ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch:EURATOM).
Atomgesetz (Atg)
Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.
Strahlenschutzgesetz (StSchG)
In Österreich gilt seit dem 1. Januar2003 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt wird (ÖBGBl. I Nr. 146/2002) und das alte von 1969 ablöst.
Darauf aufbauend gilt noch die Strahlenschutzverordnung von 1972, die aber auch noch angepasst werden muss.
Röntgenverordnung
Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.
Strahlenschutzverordnung
Sie regelt in Deutschland den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin, der Kernenergie und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001 (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen.
Literatur
Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenschutz:
Hrsg. v. T. Schmidt. Handbuch diagnostische Radiologie. 2003. XIV, 319 S. m. 256 z. Tl. farb. Abb. 28 cm. Gebunden. 1241gr.
Am 01. August 2001 ist eine neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zum 01. Juli 2002 sind wesentliche Änderungen zur Röntgenverordnung (RöV) in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen auch die "Fachkunde im Strahlenschutz" (vgl. § 30 Abs. 2 StrlSchV und § 18a Abs. 2 RöV):
"Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. [....]"
D. h., Personen, die aufgrund ihres genehmigungsbedürftigen Umganges mit ionisierender Strahlung einer "Fachkunde im Strahlenschutz" nach StrlSchV oder RöV bedürfen (z.B. Strahlenschutzbeauftragte), müssen ihre einmal erworbene Fachkunde - die bisher zeitlich unbegrenzt gültig war - in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren aktualisieren. Das gilt sowohl im technischen als auch im medizinischen und wissenschaftlichen Bereich. Der staatlich anerkannte "Aktualisierungskurs im Strahlenschutz" der Technischen Universität Kaiserslautern bietet dem betroffenen Personenkreis die Aktualisierung der Fachkunde in Form eines Fernkurses und ermöglicht so die weitgehende Unabhängigkeit von Kursterminen und Veranstaltungsorten.
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