Der Strafvollzug ist der im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens innerhalb des Strafverfahrens erfolgende Freiheitsentzug als Folge des staatlichen Sanktionsanspruches. Der Freiheitsentzug, also unbedingte Freiheitsstrafen oder Sicherungsverwahrung erfolgt in Justizvollzugsanstalten. Andere Institutionen wie Festungshaft u. ä. sind inzwischen abgeschafft. Der Strafvollzug wird durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Wesentlichen geregelt. Aufgabe des Strafvollzuges ist es nach §§ 1, 2 StVollzG als Ziele die Resozialisierung des Gefangenen zu erreichen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten des Gefangenen zu schützen.
Rechtliche Überprüfungen von Maßnahmen während der Haft finden durch die Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten statt. Strafvollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft (im Jugendstrafrecht der Jugendrichter).
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