Als Steuerprivileg werden Vorteile bezeichnet, die die Steuergesetze einem Personenkreis bietet, der über Einkünfte verfügt, diese aber nicht oder in einem unüblich geringen Umfang zu versteuern hat.
Steuerprivilegien existieren im steuerlichen Sinne nicht: In keinem Steuergesetz wird dieses Wort verwendet.
Diese Wortkreation umfaßt somit einen Zustand, der von verschiedenen Personengruppen als Bevorteilung einer anderen Gruppe aufgefasst wird.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig und erteilte dem Gesetzgeber - Bundestag - die Weisung, dieses Gesetz zu ändern, andernfalls wäre es nicht mehr anwendbar. Der Bundestag änderte dieses Gesetz nicht und so kam es zwangsläufig zu einer Aussetzung - Nichtanwendung - dieses Gestzes, obwohl es weiterhin existiert.
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