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Staatssekretär

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Der Staatssekretär ist in mehreren Ländern ein gebräuchlicher Titel eines hohen Beamten, meist in einem Ministerium.


Inhaltsverzeichnis


1 Staatssekretäre in Deutschland

  1.1 Beamtete (politische) Staatssekretäre

  1.2 Parlamentarische Staatssekretäre

2 Staatssekretäre in Österreich

3 Staatssekretäre in anderen Ländern

4 Internet-Adressen


Staatssekretäre in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es den Begriff Staatssekretär mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen bzw. Rechtsstellungen:


Beamtete (politische) Staatssekretäre

Der beamtete Staatssekretär ist der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts. In einigen Landesministerien gibt es jedoch die Bezeichnung Staatssekretär nicht. Hier ist der ständige Vertreter des Ministers dann meist ein "Ministerialdirektor".


Der beamtete Staatssekretär unterliegt den Vorschriften der Beamtengesetze. Seine Amtsdauer ist daher auch unabhängig von der Amtsdauer seines vorgesetzten Ministers. Da man beamtete Staatssekretäre auch als politische Beamte bezeichnet, können sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die politischen Staatssekretäre sind in der Regel nicht Mitglied im Kabinett, sind aber meist im Kabinett beratend tätig. In Bayern hingegen sind die politischen Staatssekretäre Kabinettsmitglieder.


Parlamentarische Staatssekretäre

Der Parlamentarische Staatssekretär ist kein Beamter, sondern hat lediglich ein "Amt". In der Bundesrepublik Deutschland wurde dieses Amt durch Gesetz vom 6. April 1967 eingeführt und es gibt sie spätestens seit 1969 in allen Bundesministerien. In einigen Ministerien, so z.B. im Auswärtigen Amt, gibt es seit 1972 sogar zwei parlamentarische Staatssekretäre. Im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre" vom 24. Juli 1974 (1) wurde bestimmt, dass der parlamentarische Staatssekretär Abgeordneter des Bundestages sein muss (Ausnahme beim Bundeskanzler) und das Mitglied der Bundesregierung, also den Minister, dem er beigegeben ist, bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben zu unterstützen hat. Er steht zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das weitgehend dem der Bundesminister angeglichen ist. Er erhält Amtsbezüge, hat Anspruch auf Versorgung und darf nicht ein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder einen Beruf ausüben. Der Parlamentarische Staatssekretär kann den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Der parlamentarische Staatssekretär kann jederzeit entlassen werden oder seine Entlassung verlangen.


Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Im Hinblick auf die internationalen Gepflogenheiten wurde hiervon beim Bundeskanzleramt und beim Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht. In den anderen Ministerien heißen sie "parlamentarische Staatssekretäre".


Staatssekretäre in Österreich

In Österreich werden Staatssekretäre wie Minister bei der Regierungsbildung bestellt, gehören aber formell nicht der Bundesregierung an. Sie nehmen an den Ministerratssitzungen als beratende Organe teil und sind dem jeweiligen Ressortminister weisungsgebunden. Die Anzahl der Staatssekretäre ist nicht fix.


Staatssekretäre in anderen Ländern

Im englischsprachigen Raum wird die dem Staatssekretär entsprechende Position mit Undersecretary of State bezeichnet. Es gibt auch den Titel Secretary of State, der aber ein anderes Amt bezeichnet, nämlich:




In der Vatikanstadt gibt es einen Kardinalstaatssekretär, welcher die päpstliche Oberbehörde leitet.


Internet-Adressen



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