Unter einer Staatsform versteht man die äußere politische Organisationsform eines Staates.
Staatsformen lassen sich nach der Zahl oder dem Typus der Regierenden, nach der Definition des Staatsziels (z.B. der Orientierung an einem festen Gemeinwohl oder einer Ideologie), nach dem Inhaber der Souveränität oder nach dem Grad des im Staat etablierten Pluralismus klassifizieren.
In der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Von dem griechischen Philosophen Aristoteles stammt die klassische Aufteilung in sechs Formen, Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Niccolo Machiavelli unterschied zwischen Alleinherrschaften und Freistaaten (Republik).
Staatsform und Regierungsform sind dann bedeutungsgleich, wenn die Staatsform hauptsächlich durch die Ausgestaltung und Befugnisse des Staatsoberhauptes bestimmt werden soll.
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