Ein Staatsbesuch ist der Besuch eines Staatsoberhauptes bei einer anderen Nation in seiner Funktion als Staatsoberhaupt. Beim Staatsbesuch werden alle Ehrungen des diplomatischen Protokolls voll ausgeschöpft. Dies bedeutet insbesondere den Empfang mit militärischen Ehren, sowie ein Staatsbankett.
Von Staatsbesuchen abgegrenzt werden offizielle Besuche oder Arbeitsbesuche, bei denen "lediglich" Regierungsschefs, Außenminister oder andere vergleichbare Persönlichkeiten empfangen werden.
Ebenfalls abzugrenzen ist der Begriff des Staatsempfangs, der zu Ehren anderer vom Staat empfangener Personen - beispielsweise auch eigener Bürger - gegeben wird.
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