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Spiegel-Affäre

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Die Spiegel-Affäre 1962 war eine Politische Affäre, bei der das Nachrichtenmagazin Der Spiegel aufgrund eines kritischen Artikels von der Polizei unter Druck gesetzt wurde. Sie wird aus heutiger Sicht als Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland angesehen, denn sie zeigte auf, dass die Macht der Regierung in einem demokratischen Staat - zumindest in diesem Fall - Grenzen hat.


In Ausgabe 41/1962 der Zeitschrift Der Spiegel berichtete Conrad Ahlers unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" über die schlechte Lage der Bundeswehr. Es wurde mit Hinweis auf Ergebnisse einer NATO-Untersuchung geschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Warschauer Pakt nicht abwehrfähig sei und dass ein Angriff nur mit Hilfe westlicher Atomraketen abgewehrt werden könne. Nach Ansicht des Bundesverteidigungsministeriums basierte dieser Artikel über Fallex 62 auf streng geheimen internen Dokumenten.

Friedrich August Freiherr von der Heydte erstattete am 22. Oktober 1962 Anzeige wegen Landesverrates gegen die Redaktion des Spiegels. Am 23. Oktober wurde Haftbefehl gegen mehrere Redakteure, u.a. Conrad Ahlers sowie den Herausgeber und Chefredakteur Rudolf Augstein erlassen.

Am 26. Oktober wurde die Redaktion des Spiegel durch die Polizei besetzt und durchsucht. Noch am selben Tag wurde Conrad Ahlers, zusammen mit seiner Frau, während seines Urlaubes in Málaga durch die spanische Polizei verhaftet. Am folgenden Tag, Samstag den 27. Oktober, stellte sich Rudolf Augstein der Polizei und wurde in Untersuchungshaft genommen.


Diese Polizeimaßnahmen führten zu großem Protest in der Bevölkerung sowie der restlichen Presse, die einen Angriff auf die Pressefreiheit befürchtete.


Der damalige Verteidigungsminister, Franz Josef Strauß (CSU), beteuerte zunächst, dass er mit der Affäre nichts zu tun habe. Im Zuge der Ermittlungen verstärkte sich jedoch immer mehr der Verdacht, dass er selber im Detail über die Aktionen informiert war und sie selber vorangetrieben habe. Er erklärte am 30. November, dass er nach der Bundestagswahl nicht mehr dem Kabinett zur Verfügung stehe.


Nach 103 Tagen in Haft wurde Rudolf Augstein aus der Haft entlassen. Im Januar 1966 wollte der Spiegel durch das Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass die Bundesregierung gegen die Pressefreiheit verstoßen habe. Vier der acht Verfassungsrichter gaben dem Spiegel recht, was jedoch nicht für eine dementsprechende Feststellung reichte.


Weblinks

Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1966
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