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Sozialistengesetz

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Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Sozialistengesetz) wurde am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und nationalliberalen Kräfte im Reichstag verabschiedet. Zwei Tage später, am 21. Oktober trat es in Kraft und galt durch Verlängerungen bis zum 30. September 1890.


Bismarck nahm die am 11. Mai und am 2. Juni 1878 von Max Hödel und Dr. Karl Eduard Nobiling verübten Attentate auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlass für das Sozialistengesetz, wobei er wahrheitswidrig verbreiten ließ, Nobiling sei Sozialdemokrat gewesen, obwohl dieser ein Gegner der Sozialdemokraten gewesen war.


Bereits im Mai 1878 hatte Bismarck einen Sozialistengesetzentwurf vorgelegt, welcher jedoch abgelehnt worden war; es setzte sich erst ein verschärfter Entwurf im Herbst durch, nachdem es zu scharfen Auseinandersetzungen im Reichstag zwischen den einzelnen Fraktionen gekommen war. Die meisten Nationalliberalen billigten das Ausnahmegesetz erst unter dem Eindruck des zweiten Attentats auf den Kaiser, bei dem dieser erheblich verletzt worden war, was Attentatshysterie zur Folge hatte. Diese nutzte Bismarck dazu, den Reichstag aufzulösen und als "Vernichtungsfeldzug" gegen die Sozialdemokraten zu inszenieren, denen man geistige Mittäterschaft vorwarf. Die meisten Nationalliberalen warfen nun ihre rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord, nachdem sie sich im Juli im Wahlkampf dem konservativen Rechtsruck angepasst hatten, um ihre Wiederwahl zu sichern.


Das Gesetz stellte die Organisationen, die Presse, die Flugblätter und die Versammlungen der Partei der Sozialdemokratie unter Strafe, soweit sie sozialistengesetzlich verboten wurden, wobei jedoch Einzelpersonen weiterhin bei Wahlen für die Sozialdemokratie kandidieren konnten, so dass die Fraktionen des Reichstages bzw. der Landtage teilweise legal wirken konnten.


797 Sozialdemokraten wurden als "Agitatoren" aus Orten ausgewiesen, über die gemäß Sozialistengesetz der kleine Belagerungszustand verhängt worden war.


Das Hauptorgan der deutschen und der internationalen Sozialdemokratie, der Sozialdemokrat erschien seit 1880 in Zürich und wurde illegal im Reich verbreitet. Seit 1887 erschien er in London. Die Verfolgung weckte die Solidarität der Sozialdemokraten.


Aus seiner Niederlage im unerbittlichen Kulturkampf lernend, versuchte Bismarck begleitend zur "Peitsche" des Sozialistengesetzes den Sozialdemokraten durch das "Zuckerbrot" der Sozialgesetzgebung die Grundlage zu entziehen oder durch ihr weiteres Wachstum zu verhindern.


Das Ziel des Sozialistengesetzes, die Beseitigung der SPD und die Reduzierung der Stimmen für die SPD bei den Reichstagswahlen, wurde jedoch nicht erreicht, im Gegenteil: Erhielt die SPD 1881 noch 311.961 Stimmen, waren es 1884 bereits 549.990, 1887 763.128 Stimmen, 1890 sogar auf 1 427 000 Stimmen.


Seitdem war die Sozialdemokratie ein ernstzunehmender Machtfaktor. 1912 schließlich wurden sie gar stärkste Partei im Reichstag.


Immer wieder verlängert, wurde eine weitere Gültigkeit des Gesetzes erst am 25. Januar 1890 im Reichstag abgelehnt. Das Scheitern einer auf dauerhafte Gültigkeit angelegten und auch sonst verschärften Sozialistengesetzvorlage durch Bismarck sowie das Erstarken der Sozialdemokratie bei den Reichstagswahlen im Januar 1890 spielten eine ausschlaggebende Rolle beim Sturz Bismarcks. Bereits 1888 war Bismarck mit einer Gesetzesvorlage gescheitert, derzufolge Sozialdemokraten förmlich als Deutsche ausgebürgert hätten werden können, weil die Sozialdemokraten die skrupellosen Praktiken der politischen Polizei im Reichstag enthüllten.


Das Sozialistengesetz bekämpfte die Sozialdemokraten als "Reichsfeinde" und erschwerte nachhaltig die Integration von Arbeitern und Sozialdemokratie in Staat und Gesellschaft. Die faktische politische Ausbürgerung der sozialdemokratischen Opposition ging mit einer sozialen Ausbürgerung einher, derzufolge Sozialdemokraten materiell entrechtet und am Arbeitsplatz verfolgt wurden. Da die Frontstellung gegenüber der Sozialdemokratie auch nach dem Fall des Ausnahmegesetzes anhielt, belastete das Sozialistengesetz das politische Leben im Reich auch nach seinem Ende.


siehe auch



Literatur

  • August Bebel, Aus meinem Leben 3, Stuttgart 1914
  • Wolfgang Pack, Das parlamentarische Ringen um das Sozialistengesetz Bismarcks 1878-1890, 1961
  • Christof Rieber, Das Sozialistengesetz und die Sozialdemokratie in Württemberg 1878-1890, Stuttgart, Müller & Graef 1984


Das Sozialistengesetz 1878-1890


»Nach 2 Attentaten auf Kaiser Wilhelm I. und aus Furcht vor einer Revolution infolge der wirtschaftlichen Depression setzte Reichskanzler Otto von Bismarck am 21.10.1878 im Reichstag das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetz) durch. Das Ausnahmegesetz war zunächst auf zweieinhalb Jahre befristet, wurde jedoch bis 1890 mehrmals verlängert.«("Stichwort Gewerkschaften", Heyne Buch, München 1993, S.19)


Das Ausnahmegesetz enthielt das Verbot sozialdemokratischer Zusammenschlüsse, wie auch ein Verbot der sozialistischen Gewerkschaften, des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins und der Internationalen Gewerkschaften und gab der Regierung die Möglichkeit, sozialistische Zeitungen und Zeitschriften zu verbieten. Agitatoren konnten ausgewiesen werden. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion blieb jedoch bestehen. Die alsbald eingeleitete Gesetzgebung zur Gründung der Sozialversicherung sollte die propagandistischen Möglichkeiten der sozialistischen Agitation gegen den Staat weiter beschneiden. Ein Ergebnis des Sozialistengesetzes war, dass die Reichstagsmandate der Sozialdemokraten 1884 um das Doppelte (gegenüber 1881) stiegen und die staatsfeindliche Einstellung der deutschen Arbeiterschaft versteift wurde.


Bismarck wurde am 20.3.1890 durch den jungen Kaiser Wilhelm II., einem Sohn des nach nur 99tägiger Regentschaft verstorbenen Kaiser Friedrich III. entlassen.


(Nach Dr.Gablers Wirtschaftslexikon, Wiesbaden 1977 und Bertelsmann Lexikothek, Gütersloh 1977)


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