Soziale Gerechtigkeit ist das angestrebte Resultat einer gerechten Sozialordnung. Sie hat die Verteilung der Gemeinschaftsgüter, beziehungsweise deren Ausgleich unter den Teilhabern der sozialen Gemeinschaft zum Inhalt, wobei Verteilung und Ausgleich nach den jeweiligen ethischen Wertvorstellungen angemessen erscheinen müssen.
Soziale Gerechtigkeit ist das ideelle Ziel des aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Bestrebens der Sozialpolitik, dem Bürger eine existenzsichernde Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern der sozialen Gemeinschaft zu garantieren. Insbesondere wird auch angestrebt, eine angemessene soziale Sicherheit zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in Würde und Selbstachtung zu gewährleisten.
Für die aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitete Verpflichtung des Staates zu einer gerechten Sozialordnung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar1982, BVerfGE 59,231).
Politische Diskussion
Der Begriff Soziale Gerechtigkeit wird in Deutschland seit den 1990er Jahren zunehmend in der politischen Diskussion benutzt.
Er wird dabei von einigen als inhaltsleeres Schlagwort betrachtet ("ein diffuser, verstaubter Begriff, der lediglich individuelle Wunschvorstellungen transportiert"). Das erste größere philosophische Werk, welches den Begriff zum Thema macht (nach Aristoteles, der mehrere "Gerechtigkeiten" kennt), spricht im Titel der deutschen Übersetzung von der "Illusion der sozialen Gerechtigkeit" (Friedrich August von Hayek, The Mirage of Social Justice, London 1976).
Andere sehen soziale Gerechtigkeit geradezu als Schlüsselbegriff und Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft an:
Im Kern zielt soziale Gerechtigkeit auf den Grundsatz allgemeiner Beteiligung: alle Mitglieder einer Gesellschaft müssen die materiellen Mittel haben, um ihr allgemeines Beteiligungsrecht wahrnehmen zu können. Auf der anderen Seite darf kein Gesellschaftsmitglied über soviel materielle Mittel verfügen, dass es über die damit verbundene Macht den politischen Prozess einseitig in seinem Interesse bestimmen kann. Soziale Ungleichheit ist so mit einer unteren und einer oberen Grenze versehen. (aus: "Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln", siehe Weblinks)
In der Vergangenheit wurde die 'soziale Gerechtigkeit' häufig als Verteilungsgerechtigkeit verstanden mit dem Gewähren von Sozialleistungen an Bürger und mit wirtschaftlicher Umverteilung u.a. über die Steuer- und Abgabenpolitik. Nach diesem Verständnis erwartete man von der "sozialen" Gerechtigkeit entweder eine Gleichverteilung oder - im Extremfall des Kommunismus - eine Verteilung gemäß den Bedürfnissen.
In den letzten Jahren wird u.a. in Deutschland zunehmend erwartet, daß ein gleicher Zugang zu den Gütern und Leistungen durch vergleichbare Anstrengungen zum Erwirtschaften der Güter und Leistungen bedingt sein muß. Es handelt sich keinesfalls um neue Vorstellungen; ein Zusammenhang zwischen dem Wirtschaften und dem Einkommen bzw. möglichem Konsum ist in den ethischen Vorstellungen der Menschen tief verankert. Dies findet sich nicht zuletzt in solchen Sprichworten wie "Ohne Fleiß kein Preis" wieder.
Soziale Gerechtigkeit wäre aber auch in folgenden Dimensionen zu beschreiben:
Sozial- und Politikwissenschaftler kritisieren zum Teil heftig die häufig wenig präzise Verwendung des Begriffs. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES, siehe externer Link "Soziale Gerechtigkeit und Demokratie") entwickelte schließlich aus vier zeitgenössischen Gerechtigkeitstheorien (F.A. von Hayek, John Rawls, Michael Walzer und Amartya Sen) folgende Prinzipien für soziale Gerechtigkeit:
Gleichverteilung des Zugangs zu den notwendigen Grundgütern für die individuell zu entscheidende Entfaltung von Lebenschancen.
Stärkung der individuellen Fähigkeiten ('capabilities'), die persönliche Autonomie, Würde, Entscheidungsfreiheit, Lebenschancen und Optionsvielfalt schützen, sichern und erweitern.
Aus diesen allgemeinen Prinzipien werden fünf Dimensionen sozialer Gerechtigkeit abgeleitet:
1. Vermeidung von Armut
2. Soziale Chancen durch Bildung
3. Soziale Chancen durch einen integrativen Markt (Beschäftigungsquote, angemessene Einkommensverteilung)
4. Berücksichtigung der besonderen Rolle der Frau
5. Soziale Sicherung (Gesundheits- und Sozialausgaben im Verhältnis zur Sozialprodukt)
Dieses Verständnis sozialer Gerechtigkeit ist stark auf die gerechte (hier: gleiche) Verteilung von Zugangschancen gerichtet. Nachträgliche Umverteilungen durch passive sozialstaatliche Maßnahmen seien weniger geeignet, Klassenstrukturen zu brechen, Lebenschancen zu erweitern und Armutsfallen zu vermeiden. Trete trotzdem Armut auf, sei sie allerdings durch Ex-post-Umverteilung mit hoher politischer Präferenz zu bekämpfen, da Armut die individuelle Autonomie und Würde des Menschen beschädigt und zu einer Falle für die nachfolgenden Generationen in armen Familien werden kann.
Kritische Anmerkungen
Den staatlichen Eingriffsmöglichkeiten wird durch die wachsende Staatsverschuldung und die Auswirkungen der Globalisierung zunehmend Grenzen gesetzt. Die sozialen Sicherungsmaßnahmen müssen ja durch den leistungsfähigeren Teil der jeweiligen Bevölkerung gezahlt werden, die selbst aber kein unmittelbares Interesse an den bereit gestellten Leistungen hat. Sind jetzt mehrere Staaten miteinander im Wettbewerb, so kann es zu einem Unterbietungswettlauf kommen, da ein hohes Niveau an sozialen Leistungen die Bezieher dieser Leistungen anlockt, die Bereitsteller (=Nettozahler) dieser Leistungen aber abschreckt. Dieses Phänomen bezeichnet die Wirtschaftswissenschaft als Adverse Selection (s. Asymmetrische_Information). Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut bezeichnet diesen Prozess als "selection principle". Wenn also Staaten miteinander im Systemwettbewerb stehen, sind sie auf lange Sicht gar nicht in der Lage, umverteilende Sozialsysteme aufrecht zu erhalten, als Beispiel dient häufig der Staat New York, der eingeführte hohe Sozialleistungen nach Einwanderung von Armen wieder abschaffen musste, um dem Bankrott zu entgehen (s. Literaturangaben). Mit dem durch Wanderungsbewegungen ausgelösten Druck wird damit auch erklärt, warum es in dem in dieser Hinsicht föderaler aufgebauten Amerika kein mit Deutschland vergleichbares soziales Sicherungssystem gibt: selbst wenn einzelne Staaten oder gar die gesamte Nation dies wünschen würde, führt der Unterbietungswettlauf der anderen Staaten dazu, dass die Bereitstellung dieser Leistungen nicht möglich ist. Anlässlich der Ost-Erweiterung der EU wurde diese Gefahr auch hierzulande wieder diskutiert. Allerdings sind bestimmte Freiheiten in den Beitrittsländern noch für eine Zeit eingeschränkt.
Die erheblichen administrativen Kosten, die mit der Durchsetzung von sozialer Gerechtigkeit verbunden sind und von der Allgemeinheit getragen werden müssen, werden häufig übersehen oder unterschätzt. Nicht selten fallen für jeden Euro, der als Unterstützung gewährt wird, ein oder zwei Euro als Verwaltungskosten an.
Hieraus kann man nicht den Schluss ziehen, soziale Aufwendungen seien kontraproduktiv. Die Ursachen für Fehlallokationen liegen in den komplexen und gewachsenen Strukturen der Sozialsysteme, für die alle gesellschaftlichen Interessengruppen die Verantwortung tragen. Nicht die Höhe der Sozialausgaben ist das Problem, sondern das System ist ineffizient und bürokratisch, jedoch grundsätzlich reformierbar.
Allerdings sind hohe Sozialleistungen ein Konkurrent für die private Wirtschaft bei der Lohnfindung. Sie dienen als Quasi-Mindestlohn und können über die dadurch induzierte Lohnrigidität zu Arbeitslosigkeit führen.
Das Sozialwort der Kirchen wird weitergeführt und konkretisiert in: "Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln", hrsg. von der Werkstatt Ökonomie (im Auftrag von und in Kooperation mit evangelischen Kirchen und Einrichtungen), Oktober 2002. Zur sozialen Gerechtigkeit hier besonders Kapitel 5: "Öffentliche Armut, soziale Gerechtigkeit und Grenzen der Ungleichheit". PDF-Datei (166 KB)
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