Software bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers. Dies umfasst vor allem Computerprogramme sowie die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten.
Software wird häufig im Gegensatz zu Hardware gesetzt, welche den physikalisch Träger bezeichnet, auf dem Software existiert. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1957 von benutzt.
Software lässt sich unterscheiden in
Systemsoftware, die für das ordentliche Funktioneren des Computers erforderlich ist (hierzu zählen insbesondere das Betriebssystem als auch zusätzliche Programme wie Virenschutz-Software), und
Anwendungssoftware, die den Benutzer bei der Ausführung seiner Aufgaben unterstützt und ihm dadurch erst den eigentlichen, unmittelbaren Nutzen stiftet.
Die Nutzung von Software unterliegt rechtlichen Grenzen in Abhängigkeit von der Lizenz: hier unterscheidet man proprietäre und freie Software. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:
Software ist vergegenständlichte, im voraus geleistete geistige Arbeit:
Vergegenständlicht heißt: die Ergebnisse der geistigen menschlichen Tätigkeit liegen in Form eines Gegenstandes vor; hier in Form des auf dem Datenträger (CD-ROM, Magnetband,._..) gespeicherten Programms.
Im voraus geleistet meint: die Programmautoren erarbeiten z. B. ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit "korrektes Trennen deutscher Wörter" geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf "im voraus" von Dritten entwickelte Algorithmen zurückgreifen.
Weitere Eigenschaften von Software sind:
Sie muss nur einmal entwickelt werden und kann dann mit verhältnismäßig geringen Kosten verteilt werden und breite Wirkung entfalten; Kosten entstehen durch den Datenträger, Werbung, Herstellen von Schulungsunterlagen und durch etwaige Lizenzen.
Software verschleißt nicht durch Nutzung. Auch verbesserte Software lässt Software nicht unbedingt veralten, solange eine frühere Version ihren Zweck erfüllt.
Software ist leicht austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Standards eingehalten und der Quellcode verfügbar ist.
Software tendiert dazu, um so mehr Fehler zu enthalten, je neuer und je komplexer sie ist. Außer bei Software von trivialem Funktionsumfang ist daher nicht von Fehlerfreiheit auszugehen. Fehler werden häufig erst nach Veröffentlichung einer neuen oder funktionserweiterten Software bekannt. Diese werden dann oftmals durch Veröffentlichung einer um die bekannt gewordenen Fehler bereinigten Softwareversion oder eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen. Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit (Software) theoretisch überhaupt möglich.
Software, die fest in einem Gerät zu dessen Steuerung untergebracht ist (z.B. in einem ROM), bezeichnet man auch als Firmware.
In der Betriebswirtschaft spricht man von Standardsoftware, wenn für die Abwicklung der Geschäftsprozesse eine bei einem Fremdhersteller gekaufte, anpassungsfähige Software benutzt wird. Vorteile von der Benutzung von Standardsoftware sind die wesentlich geringeren Kosten (Keine eigene Projektierung, keine eigene DV-Abteilung notwendig) und die Funktionsgarantie. Nachteile sind die geringere Flexibilität der Software, die zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann und die Abhängigkeit vom Fremdhersteller (bei dessen Insolvenz meist der Garantieanspruch verfällt). Häufig in großen Unternehmen eingesetzte Standardsoftware ist R/3 von SAP.
Entwickeln Firmen ihre Software selbst, geschieht dies meist mit Werkzeugen wie ARIS, einem Architekturmodell, das die komplexen Vorgänge in einem Unternehmen abbilden kann. Selbst entwickelte Software muss sorgfältig geplant aber auch zügig realisiert werden. Jede Standardsoftware oder selbst entwickelte Software hat einen bestimmten Softwarelebenszyklus innerhalb dessen sie gewinnbringende Wirkung hat.
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