Die Schulpflicht (früher Schulzwang) ist die Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen. Dies muss durch die Erziehungsberechtigten (i. d. R. die Eltern) umgesetzt werden.
In Deutschland gliedert sich die Schulpflicht in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in vier Bundesländern (darunter Berlin und Brandenburg) 10 Jahre, in den übrigen Bundesländern 9 Jahre.
Daran schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an, die durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch ein reguläres Arbeitsverhältnis, den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres erfüllt werden kann.
Mehrere Bundesländer haben den Beginn der Vollzeitschulpflicht vorverlegt, so dass auch ein Fünfjähriger bereits schulpflichtig ist.
Für behinderte Kinder bestehen Sonderregelungen.
Schulpflicht in Österreich
In Österreich gibt es eigentlich keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht. Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt. Unterrichtspflicht bedeutet, dass man auch eine Ausbildung durch Lehrer außerhalb einer Schule z.B. durch Hauslehrer erhalten kann. Sie dauerte damals sechs Jahre und wurde erst schrittweise auf die heutigen neun Jahre angehoben.
Auch in Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den USA gibt es anstatt der Schulpflicht nur eine Bildungspflicht (bzw. Unterrichtspflicht), die statt durch Schulbesuch auch durch Heimunterricht erfüllt werden kann.
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