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Schulpflicht

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Die Schulpflicht (früher Schulzwang) ist die Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen. Dies muss durch die Erziehungsberechtigten (i. d. R. die Eltern) umgesetzt werden.


Inhaltsverzeichnis


1 Schulpflicht in Deutschland

2 Schulpflicht in Österreich

3 Schulpflicht in anderen Ländern

4 Geschichte


Schulpflicht in Deutschland

In Deutschland gliedert sich die Schulpflicht in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in vier Bundesländern (darunter Berlin und Brandenburg) 10 Jahre, in den übrigen Bundesländern 9 Jahre.


Daran schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an, die durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch ein reguläres Arbeitsverhältnis, den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres erfüllt werden kann.


Mehrere Bundesländer haben den Beginn der Vollzeitschulpflicht vorverlegt, so dass auch ein Fünfjähriger bereits schulpflichtig ist.


Für behinderte Kinder bestehen Sonderregelungen.


Schulpflicht in Österreich

In Österreich gibt es eigentlich keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht. Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt. Unterrichtspflicht bedeutet, dass man auch eine Ausbildung durch Lehrer außerhalb einer Schule z.B. durch Hauslehrer erhalten kann. Sie dauerte damals sechs Jahre und wurde erst schrittweise auf die heutigen neun Jahre angehoben.


Siehe auch: Schulsystem in Österreich


Schulpflicht in anderen Ländern

Auch in Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den USA gibt es anstatt der Schulpflicht nur eine Bildungspflicht (bzw. Unterrichtspflicht), die statt durch Schulbesuch auch durch Heimunterricht erfüllt werden kann.


Geschichte

Gesetzliche Bestimmungen zur Schulpflicht sind zuerst im seinerzeitigen Norddeutschland seit Ende des 17. Jahrhunderts erlassen, z.B. durch die Principia regulativa des Königs Friedrich Wilhelm I., für ganz Preußen durch das Generallandschulreglement Friedrichs des Großen von 1763 bestätigt. Anfang des 20. Jahrhunderts waren derartige Gesetze für ganz Deutschland, Österreich-Ungarn und Skandinavien, Frankreich (seit 1882). In England war die Regelung der Schulpflicht den einzelnen Gemeinden, in den USA den einzelnen Staaten vorbehalten.


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