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Rürup-Kommission

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Als Rürup-Kommision bezeichnete eine von der Bundesregierung, vertreten durch Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, eingesetzte Expertenrunde. Die Kommission wurde am 21. November 2002 einberufen und beendete ihre Arbeit mit der Übergabe des sog. Rürup-Berichts am 28. August 2003 in Berlin an Minsterin Ulla Schmidt.


Der Namensgeber ist der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, der als Vorsitzender der Kommision agierte. Offiziell hieß das Experten-Gremium Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Sie setzte sich u.a. zusammen aus Universitätsprofessoren, Arbeitnehmern und Vertretern der Gewerkschaften.


Die Kommission erarbeitete Maßnahmen, die die Sozialversicherung, insbesondere die Pflege-, Kranken- und Pflegeversicherung, unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit langfristig finanziert und somit zukunftsfest macht. Der Bericht ist fachliche Grundlage für weitere zukünftige Reformen der Sozialversicherung. Die empfohlenen Maßnahmen der Kommission befinden sich gerade in der politischen Diskussion und werden in den Medien besprochen und publiziert.


Inhaltsverzeichnis


1 Bericht der Rürup-Kommission

  1.1 Rentenversicherung

  1.2 Krankenversicherung

  1.3 Pflegeversicherung

2 Bewertung

3 Links zu verwandten Themen

4 Weblinks


Bericht der Rürup-Kommission

Im sog. Rürup-Bericht werden unterschiedliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Sozialversicherung erarbeitet und vorgeschlagen. Dies betrifft die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.


Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:


  • 1. Erhaltung des bisherigen Systems der Umlagefinanzierung
  • 2. Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre
  • 3. Ergänzung der Rentenformel um den sog. Nachhaltigkeitsfaktor. Dadurch soll eine Stabilisierung der Rentenbeiträge auf maximal 22% des Bruttolohns eines Arbeitnehmers (derzeit: ca. 19,5%) gesichert werden.


Krankenversicherung

Für die Krankenversicherung schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:


  • 1. Erhaltung der solidarischen Krankenversicherung. Gleiche Leistung für alle Versicherten.
  • 2. Nach der Kommission kann dieses Ziel alternativ auf zwei Arten erreicht werden:

  • Das Konzept der Bürgerversicherung: Alle Staatsbürger sind beitragspflichtig (derzeit sind die freien Berufe und Beamte ausgenommen). Die Krankenkassenbeiträge sind zu zahlen auf alle Einkommensarten, also z.B. auch für Zinsen und Mieteinnahmen. Die Beiträge steigen konstant mit dem Einkommen an, bis sich ein maximaler Versicherungsbeitrag von 5.100 €/Jahr ergibt. Darüberhinaus fallen keine Beiträge an. Bei diesem Konzept werden sozial Schwächere bevorzugt.
  • Alternativ wird das Konzept der pauschalen Gesundheitsprämie vorgeschlagen: Bei Umrechnung der Gesamtkosten der Krankenversicherung auf alle Erwachsenen in Deutschland ergeben sich Durchschnittskosten von 210 €/Monat. Diesen Beitrag zahlen alle Versicherten. Sozial schlechter Gestellte erhalten einen Zuschuss vom Staat um diesen Monatsbeitrag aufzubringen. Als Ausgleich fallen die bisherigen Beiträge für die Krankenversicherung weg. Das sind derzeit ca. 14% des Bruttolohns. Kinder bleiben beitragsfrei. Hierbei werden kinderreiche Familien aber auch einkommenstärkere Bürger weniger belastet.


Pflegeversicherung

Für die Pflegeversicherung schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:


  • 1. Ziel ist es, die Lasten gleichmäßig auf alle Generationen zu verteilen.
  • 2. Ab dem Jahr 2005 sollen die Beiträge jährlich um die Inflationsrate und der Hälfte der Reallohnsteigerung angehoben werden. Dies erlaubt langfristig gleichbleibende Leistung in der Pflege.
  • 3. Der heutige Beitrag von 1,7% des Bruttolohns soll mit 1,2% wie bisher auch für laufende Ausgaben der jetzt Pflegebedürftigen verwendet werden. 0,5% soll zweckgebunden für das eigene Pflegerisiko im Alter zweckgebunden angespart werden.
  • 4. Die Selbstbestimmung des Patienten soll ausgebaut werden. Dafür erhält jeder aus der Versicherung ein bestimmtes Budget, das der zu Pflegende selbstbestimmt für weitere Leistungen für seine Pflege ausgibt.


Bewertung

Die Maßnahmen werden sich gemäß der Kommission wie folgt auswirken:


  • 1. Ein Anstieg der Lohnnebenkosten ist nicht mehr möglich. Sogar ihre Senkung ist denkbar.
  • 2. Es werden die Lasten gleichmäßiger auf die Generationen verteilt.
  • 3. Es verbleibt allerdings bei diesen Vorschlägen für die Reform der Sozialversicherung immer noch eine langfristige Finanzierungslücke. Diese Lücke wird allerdings im Vergleich zum jetzigen System um 50% reduziert.
  • 4. Die Entscheidung, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, fällt der Politik zu. Wie schnell die Politik imstande ist, einen politischen Willen zu erzeugen, der einen solchen Umbau von seit Jahrzehnten gewachsenen Institutionen wie den Sozialversicherungen bewirken kann, ist noch nicht geklärt.


Die Empfehlungen der Kommission zur weiteren Privatisierung sozialer Sicherungssysteme decken sich weitgehend mit den einschlägigen Interessen der deutschen Versicherungswirtschaft. In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass das Kommissionsmitglied Prof. Börsch-Supan sein Mannheimer Institut zur Hälfte vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft finanziert bekommt. Prof. Raffelhüschen ist u.a. als Berater der Victoria Versicherung tätig gewesen. Darüber sind weitere Mitglieder der Kommission der Vorstand des AXA Versicherungskonzerns oder der Berater Roland Berger. Kritiker sehen daher die Gefahr, dass deshalb nicht oder nicht ausreichend zwischen den Gewinninteressen der durch sie vertretenen Branchen und den Interessen des Staats getrennt wird.


Links zu verwandten Themen

Für bereits durchgeführte Reformen am Arbeitsmarkt siehe auch Hartz-Konzept.


Weblinks



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