Das Rübenkraut, auch Rübensirup genannt, ist ein dunkel-brauner, durch das Einkochen von Zuckerrüben hergestellter Sirup.
Die Herstellung, das Lösen der süßen Bestandteile aus Rübenschnitzeln durch das Pressen gekochter Rübenschnitzel ähnelt den ersten Schritte der Zuckerherstellung, bei der jedoch nur überwiegend Saccharose bei der Herstellung des Rübenkrautes werden dagen alle löslichen Stoffe der Rübe extrahiert. Dieser Saft wird gefiltert und weiter eingekocht bis ein Kraut mit einer Mindesttrockensubstanz von 78% entsteht, welches bei 18 Grad ausreichend streichfähig ist. Rübenkraut wird nicht duch die EUKonfitüren-Verordnung erfasst und ist nur durch das deutsche Lebensmittelgesetz geregelt.
Rübenkraut wird auch in Mischungen mit Apfelkraut als Apfel-Rübenkraut hergestellt.
Rübenkraut wird heute vor allem in den Regionen des Zuckerrübenanbaus besonders im Rheinland als
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