Ursprünglich beschrieb der Begriff Provinz - von lateinisch provincia ("Aufgabe, Verpflichtung") - einen Aufgabenbereich in der Staatsverwaltung der Stadt Rom. Mit dem Erwerb zusätzlicher Gebiete wurden diese zu eigenen "Aufgaben der Staatsverwaltung", also Provinzen. Verwalter der Provinzen waren in der Zeit der römischen Republik in der Regel ehemalige Consules oder Praetores (Proprätor oder Prokonsul), in der Kaiserzeit auch Legati Augusti pro praetore ("Gesandte des Kaisers anstelle eines Praetors").
Die erste Provinz war 248 v. Chr. Sicilia, die während des zweiten Punischen Krieges erobert worden war.
In der Kaiserzeit wurde die Provinzeinteilung des Reiches mehrfach geändert und reformiert. Augustus teilte die Provinzen in kaiserliche und senatorische ein. Unter Kaiser Diokletian wurden als übergeordnete Gliederungsebene 12 (später 14) Diözesen eingeführt, unter Konstantin I. zusätzlich die Präfektur. Die hierarchische Reihenfolge dabei war Präfektur - Diözese - Provinz. Die zur Zeit Diokletians und seiner Nachfolger neu abgegrenzten Provinzen waren in der Regel kleiner als die älteren Verwaltungseinheiten.
Prinzipien römischer Provinzialverwaltung
Zu den grundlegenden Prinzipien römischer Provinzialverwaltung gehörte es, die bestehenden Verwaltungs- und Rechtsinstitutionen in dem jeweiligen Gebiet/Land so weit als möglich zu erhalten (wenn solche überhaupt vorhanden waren, was in den barbarischen Provinzen meist nicht der Fall war).
Die römische Verwaltung behielt sich vor:
die Entscheidung über Steuern
die Verhängung der Todesstrafe
das Militär
Für die Bevölkerung der Provinzen - sofern sie nicht zur Oberschicht gehörte, die ihre Privilegien verlor - war dies in der Regel eine Verbesserung der Lage, war sie doch nicht mehr der Willkür lokaler Despoten ausgesetzt. Allein die Tatsache, dass lokale Instanzen keine Todesstrafe verhängen konnten - jeder Bürger konnte bis zum Proprätor (in der Kaiserzeit bis zum Kaiser appellieren) - führte für viele Provinziale zu einer vor der römischen Herrschaft nie gekannten Rechtssicherheit.
Auf die Tatsache, dass es der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit unter römischer Herrschaft besser ging als vorher, ist zurückzuführen, dass in den fast 700 Jahren römischer Provinzialverwaltung Aufstände gegen Rom die extreme Ausnahme blieben.
Völlig anders sahen das natürlich die provinzialen Oberschichten, die Macht und Einfluss verloren hatten, sofern sie sich nicht mit Rom arangierten.
Hauptproblem römischer Provinzialverwaltung
Hauptproblem römischer Provinzialverwaltung war die Ausbeutung der Provinzen durch den Proprätor bzw. Prokonsul in der Zeit der Republik.
Da römische Regierungsbeamte kein Gehalt bezogen, den sehr teuren Wahlkampf und die Amtsführung aus eigener Tasche bezahlen mussten, waren sie häufig nach Ablauf ihrer Regierungszeit völlig pleite. Kamen sie dann als Verwalter in eine Provinz, versuchten sie sich dort zu sanieren. Die Römer sagten dazu: "Arm kam er in die reiche Provinz, reich verließ er die arme."
Die Provinz konnte dagegen zwar in Rom klagen, wenn sie aber keinen so guten Prozess-Anwalt wie Cicero verpflichten konnte, waren ihre Chancen häufig gering.
In der Kaiserzeit verbesserte sich die Lage der Provinzen grundsätzlich, da der Kaiser schon aus ureigenstem Interesse ein genaues Auge auf seine Verwalter hatte.
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