Der Begriff Ritterschaft bezeichnet einerseits die Gesamtheit des Standes der Ritter, andererseits die Gesamtheit der Ritter eines Lehensherren.
Später war Ritterschaft die Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand und zwar dergestalt, daß der hohe Adel von der Ritterschaft ausgeschieden wurde. Die Ritterschaft wurde dann zur Zeit des frühern Deutschen Reichs wiederum in die -reichsunmittelbare- Reichsritterschaft und die mittelbare oder landsässige Ritterschaft eingeteilt.
In Mecklenburg hieß eine Abteilung des gemeinsamen Landtages Ritterschaft, im Gegensatz zu der von den städtischen Vertretern gebildeten Landschaft. Die Ritterschaft setzte sich aus den Besitzern der Rittergüter zusammen.
Von der Ritterschaft zu unterscheiden ist das Rittertum, welches die ritterlich geprägte Lebensweise und den Ehrenkodex des Adels im mittelalterlichen Europa umfasst.
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