Der Rhein-Neckar-Kreis ist der einwohnerstärkste Landkreis in Baden-Württemberg. Er liegt im Nordwesten des Landes und gehört zur Region Rhein-Neckar-Odenwald im Regierungsbezirk Karlsruhe. Im Norden bildet er die Landesgrenze zu Hessen mit den dortigen Landkreisen Bergstraße und Odenwaldkreis, im Osten grenzt er an den baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis, im Südosten an den Landkreis Heilbronn, im Süden an den Landkreis Karlsruhe; im Westen bildet der Rhein die natürliche Landesgrenze zum Bundesland Rheinland-Pfalz mit der kreisfreien StadtSpeyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Im Nordwesten grenzt der Stadtkreis Mannheim an; "Stadtkreis" ist die baden-württembergische Bezeichnung für eine kreisfreie Stadt. Sitz des Landkreises ist Heidelberg, das selbst Stadtkreis ist und damit zwar inmitten des Kreisgebietes liegt, aber ihm nicht zugehört. In das Kreisgebiet ragt auch ein schmaler Streifen, der zum Land Hessen gehört. Es handelt sich hierbei um die zum Kreis Bergstraße gehörigen Gemeinden Neckarsteinach und Hirschhorn (Neckar), sowie den hessischen Teil von Igelsbach.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat Anteil an der Oberrheinischen Tiefebene, am westlichen Kraichgau und am südlichen Odenwald. Die Landschaft am westlichen Rand des Odenwalds von Wiesloch nordwärts bis Darmstadt bezeichnet man als "Bergstraße", eine der wärmsten Gegenden Deutschlands. (siehe auch den hessischen Kreis Bergstraße)
Wirtschaft
Die Industriestruktur ist vielfältig mit zahlreichen Betrieben der metallverarbeitenden und chemischen Industrie, darunter auch zahlreiche mittelständische Betriebe. Der Dienstleistungssektor ist zwar in den nicht zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Großstädten konzentriert, doch gibt es auch im Kreisgebiet bedeutende Unternehmen z. B. der Softwarebranche. In den ländlichen Teilen des Kreises dominiert Land- und auch Holzwirtschaft. Im Rheingraben ist eines der Hauptanbaugebiete für Spargel.
Verkehr
Durch das Kreisgebiet führt die Bundesautobahn A 5Basel - Frankfurt sowie die Autobahn A 6Saarbrücken - Mannheim - Nürnberg, die sich am Autobahnkreuz Walldorf kreuzen, mehrere Bundesstraßen, darunter die B 3, Basel - Frankfurt und Landesstraßen.
Im Kreisgebiet ging am 14. Dezember2003 das Netz der S-Bahn RheinNeckar in Betrieb, das den gesamten Rhein-Neckar-Raum bis in die Pfalz und nach Südhessen erschließt. Eine Anknüpfung an das Stadtbahnnetz Karlsruhe ist geplant. Die Oberrheinische Eisenbahn (OEG), eine Schmalspureisenbahn, verbindet Mannheim, Heidelberg und Weinheim.
Der Rhein-Neckar-Kreis entstand durch die Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar1973. Damals wurden die Altkreise Heidelberg und Mannheim mit dem Großteil des Altkreises Sinsheim und einer Gemeinde des Altkreises Mosbach zum Rhein-Neckar-Kreis vereinigt. 1975 erfolgte dann noch die Ausgliederung von Ziegelhausen in die kreisfreie Stadt Heidelberg.
Die Altkreise Heidelberg, Mannheim und Sinsheim gehen zurück auf die ehemals badischen Bezirksämter, die im Laufe der Geschichte mehrmals verändert wurden und 1936/1939 in Landkreise überführt wurden. Gleichzeitig entstanden 1939 die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim. Seither gehören beide Städte nicht mehr zu den jeweiligen Kreisgebieten, blieben jedoch bis 1972 Sitz der jeweiligen Kreisverwaltung. Nach der Kreisreform wurde Heidelberg Sitz des neuen Rhein-Neckar-Kreises. Dieser umfasst nach Abschluss der Gemeindereform noch 54 Gemeinden, darunter 17 Städte und hiervon wiederum 6 "Große Kreisstädte" (Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Der Rhein-Neckar-Kreis ist damit zusammen mit dem Landkreis Heilbronn der Landkreis mit den meisten Gemeinden mit Stadtrecht in Baden-Württemberg. Größte Stadt ist Weinheim, kleinste Gemeinde ist Heddesbach. Mit seinen insgesamt 54 Städten und Gemeinden liegt der Rhein-Neckar-Kreis nur knapp hinter dem Alb-Donau-Kreis, der 55 Städte und Gemeinden hat. In Sinsheim und Wiesloch befinden sich Außenstellen des Landratsamts.
Kultur
Die nordwestliche Hälfte des Kreises stellt die Kurpfalz dar. Der Rest des Kreises gehört zum Kraichgau.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Sitzungen des Kreistags sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet sie und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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