Residenzpflicht ist die Pflicht, einen Wohn- oder Geschäftssitz in einem bestimmten Bereich zu haben.
1. Residenzpflicht besteht insbesondere für Asylbewerber, die die Aufnahmeeinrichtung nur mit besonderer Genehmigung verlassen düfen. Im diesem Zusammenhang wird die Residenzpflicht unter dem Stichwort illegalisierter Migrant kontrovers diskutiert.
2. Residenzpflicht besteht aber auch für bestimmte Berufsgruppen, die entweder verpflichtet sind, eine Dienstwohnung zu bewohnen (z.b. die Dienstwohnung von Pastoren oder Kasernierung von Soldaten) oder die in der Umgebung ihres Arbeitsortes wohnen müssen. So sind Ärzte verpflichtet ihren Wohnsitz so zu wählen, dass sie den Bereich ihrer Praxis im Notfall schnell erreichen können.
3. Auch die Verpflichtung eines Anwalts, eine Kanzlei am Ort des Gerichts einzurichten, an dem er zugelassen ist, wird in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Residenzpflicht bezeichnet.
4. Beispielsweise, wenn Schulbesuch oder Ausbildung an einen Aufenthalt in einem Internat gekoppelt ist. (Das heißt, der Schüler oder Auszubildende ist verpflichtet, für die Dauer der Ausbildung im dazugehörigen Internat oder Wohnheim zu leben.)
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