Unter einer Residenz (lat. residere, sich setzen, niederlassen, wohnen) versteht man in der Regel den festen Wohnsitz eines Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz zu einer Kaiserpfalz). Als pars pro toto steht der Begriff Residenz auch für die Stadt, in der sich dieser Herrschersitz befindet. Heutzutage ist der Begriff auch gebräuchlich in Verbindung mit teueren oder noblen Wohnsitzen.
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