Der Rems-Murr-Kreis ist ein Landkreis in Baden-Württemberg, der im Rahmen der Kommunalreform in den 1970er Jahren aus den ehemaligen Landkreisen Backnang und Waiblingen entstand. Zur Kreishauptstadt wurde Waiblingen bestimmt.
Die Einwohner des Altkreises Backnang bzw. des Oberen Murrtal fühlen sich bei vielen Entscheidungen auf Kreisebene gegenüber den südlichen Nachbarn benachteiligt. Die Vergabe der Kreis-Mülldeponie nach Backnang-Steinbach etwa wird dabei als recht schwacher Trost empfunden.
Jüngst wurde trotz langer Diskussion und zahlreicher Proteste die Schließung der Kreiskrankenhäuser in Backnang und Waiblingen beschlossen, zugunsten eines Neubaus in Winnenden und des Erhaltes des renovierten Schorndorfer Hospitals. Damit müssen viele aus dem Norden mit noch längeren Wegen zum Krankenhaus rechnen.
Der Rems-Murr-Kreis hat Anteil am Schwäbisch-Fränkischen Bergland, zu dem hier der "Schurwald", der "Welzheimer Wald", der "Murrhardter Wald", der "Mainhardter Wald" und die südwestlichen "Löwensteiner Berge" gehören. Durch das Kreisgebiet fließen die Rems und die Murr, zwei rechte Nebenflüsse des Neckars, die kurz nach Verlassen des Kreisgebiets in diesen münden und dem Kreis seinen Namen gaben.
Wirtschaft
Früher war die im Kreis liegende Stadt Backnang eine Größe in der lederverarbeitenden Industrie.
Heute befinden sich mit den Firmen Marconi und TesatSpacecom zwei
Hochtechnologiefirmen in Backnang.
Verkehr
Durch das Kreisgebiet führt keine Bundesautobahn. Die A 81Stuttgart - Würzburg führt jedoch nur wenige Kilometer westlich des Kreises vorbei. Der Landkreis wird daher nur durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßenerschlossen. Die wichtigsten sind die B 29 Stuttgart - Aalen, die bis Schwäbisch Gmünd durchgehend 4spurig ausgebaut ist, sowie die B 14 Stuttgart - Schwäbisch Hall, die jedoch nur bis Winnenden 4-spurig ausgebaut wurde, so dass Einwohners des oberen Murrtal nordöstlich von Backnang einen weiten Weg bis zum Waiblinger Landratsamt in der südwestlichen Ecke des Kreises haben.
Der Landkreis ist an das S-Bahn-Linien-Netz Stuttgart angeschlossen. Die Linie S 2 führt von Stuttgart über Fellbach/Waiblingen nach Schorndorf bis in die Nähe der Kreisgrenze, wobei die Remstalbahn bis Aalen und darüber hinaus durchgehend zweigleisig elektrifiziert ist und von Fernzügen frequentiert wird.
Die Linie S 3 führt ebenfalls über Fellbach/Waiblingen nach Backnang und endet dort, obwohl eine Weiterführung bis Murrhardt denkbar wäre. Vom Endpunkt der Linie S 4 in Marbach am Neckar führt die Murrtalbahn eingleisig über Backnang und Murrhardt nach Schwäbisch Hall-Hessental.
Diese Verbindung wurde erst in den 1990er Jahren elektrifiziert, da sie die direkteste Verbindung von Stuttgart nach Berlin darstellt. Ein zweigleisiger Ausbau wurde bisher nicht vorgenommen.
Die Stadt Fellbach ist ferner durch die Stadtbahnlinie U 1 mit Stuttgart-Mitte verbunden.
Geschichte
Der Rems-Murr-Kreis wurde durch die Kreisreform zum 1. Januar1973 gebildet. Damals wurde der Altkreis Waiblingen mit dem größten Teil des Altkreises Backnang (KFZ-Kennzeichen BK) zum neuen Rems-Murr-Kreis vereinigt. Ferner wurden auch einige Orte des Kreises Schwäbisch Gmünd eingegliedert. Die beiden Altkreise Waiblingen und Backnang gehen zurück auf die alten gleichnamigen württembergischen Oberämter, die schon zu Zeiten des Herzogtums Württemberg errichtet wurden. Im Laufe der Geschichte wurden sie mehrmals verändert und 1934/38 in die Landkreis Waiblingen und Backnang überführt. Damals nahm der Landkreis Waiblingen nahezu alle Gemeinden des Oberamts Schorndorf und viele Gemeinden des Oberamts Welzheim, der Landkreis Backnang viele Gemeinden der Oberämter Gaildorf, Marbach und Welzheim auf. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Rems-Murr-Kreis noch 31 Gemeinden, darunter 8 Städte und hiervon wiederum 6 "Große Kreisstädte" (Backnang, Fellbach, Schorndorf, Waiblingen, Weinstadt und Winnenden). Größte Stadt ist Waiblingen, kleinste Gemeinde ist Spiegelberg.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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