Rekonstruktion bezeichnet den Vorgang des neuerlichen Erstellens oder Nachvollziehens von etwas mehr oder weniger nicht mehr Existierendem oder Unbekanntem beispielsweise eines verloren gegangenen Werkes der Musik, Literatur oder Kunst, eines zerstörten Gebäudes, eines Tathergangs, eines Datenbestandes o. ä. Nicht nur der Vorgang, sondern ebenfalls sein Ergebnis wird als "Rekonstruktion" bezeichnet. In der Abtasttheorie bezeichnet die Rekonstruktion das Gegenteil der Abtastung.
Dabei ist es nötig, sich an erhaltenen Fragmenten, Bauplänen oder auch nur Indizien zu orientieren. Aufgrund der Menge und Qualität der Annahmen hat eine Rekonstruktion immer hypothetischen Charakter.
In der Architektur und Denkmalpflege ist die Rekonstruktion von Gebäuden sehr umstritten. Die Befürworter argumentieren mit der Bedeutung im Stadtbild oder der ideelen Bedeutung eines Gebäudes. Die Kritiker sagen, dass ein rekonstruiertes Gebäude keinen kulturellen und ideelen Wert hat und die Errichtung einer Kulissenarchitektur (oft wird unpräzise von Disneyland gesprochen) zur Verklärung der Vergangenheit und zum Verlust der Authentizität führe.
Oft sieht es nur von außen aus wie früher, dahinter verbirgt sich ein modernes Gebäude. So ist es zum Beispiel beim Schloss in Berlin angedacht. Aber selbst wenn das Gebäude weitgehend orginalgetreu wiederentsteht: baurechtlich kommt es einem Neubau gleich und ist daher kein Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.
Es gibt sehr unterschiedliche und oft schwer zu ergründende Motive, die hinter dem Wunsch nach Rekonstruktionen stehen:
Der "Schwanengesang" von Heinrich Schütz, wo zwei von acht Stimmen ergänzt werden mussten, was aber aufgrund musikalischer Regeln mit einiger, wenn auch nicht letzter Zuverlässigkeit gelang.
Virtuelle Rekonstruktionen zur Darstellung zerstörter Gebäude bzw. Städte oder historischer Vorgänge. Die elektronische Auferstehung zerstörter bzw. beschädigter Kulturgüter wird mit CAD und Rendering-Software erstellt und dient der Veranschaulichung.
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