Ein Reichsverweser nimmt die Vertretung des Königs während einer Thronvakanz wahr, also bei längerer Abwesenheit des Königs oder in der Zeit zwischen dessen Tod und der Thronbesteigung seines Nachfolgers.
Im Römisch-Deutschen Reich gab es zeitweise Reichsvikare für die deutschen und italienischen Gebiete sowie für das Arelat. Für Deutschland schrieb 1356 die Goldene Bulle eine bereits früher bestehende Regelung zur Reichsverweserschaft endgültig fest: Danach war der Pfalzgraf bei Rhein Reichsvikar (vicarius imperii oder provisor imperii) für die Gebiete fränkischen Rechts, der Kurfürst von Sachsen dagegen für die Gebiete sächsischen Rechts. Zu ihren Kompetenzen gehörten u.a. die Fortführung der laufenden Geschäfte des Königs, die Hofgerichtsbarkeit und die Vergabe von Reichslehen mit Ausnahme der Fahn- und Szepterlehen. Über das Reichsgut durften sie nicht verfügen.
Das Reichsvikariat über Italien, dessen Besetzung zeitweise die Päpste als ihr Recht beanspruchten, war zwischen den Herzögen von Savoyen und Mantua umstritten.
Die in der FrankfurterPaulskirche tagende Nationalversammlung, das erste frei gewählte deutschen Parlament schuf am 27. Juni1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt der provisorischen Zentralgewalt setzte die Nationalversammlung einen Reichsverweser ein, den liberal gesinnten, österreichischenErzherzog Johann. Er sollte dieses Amt so lange ausüben, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.
Die unter Erzherzog Johann arbeitende Reichsregierung hat aber nie tatsächliche Macht ausgeübt, da die deutschen Einzelstaaten die Exekutivgewalt in ihren Händen behielten. Nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und dem damit verbundenen Scheitern der Paulskirchenverfassung, trat Erzherzog Johann am 10. Dezember1849 als Reichsverweser zurück.
Reichsverweser in Ungarn und Finnland
Das Ende des 1. Weltkriegs bedeutete auch das Ende der Monarchien in Österreich-Ungarn und Russland. In einigen ihrer Teilgebiete kam es dauerhaft oder zeitweise zur Bestellung von Reichsverwesern.
Reichsverweser Horthy in Ungarn
Die k. u. k.-Monarchie Österreich-Ungarn löste sich 1918 in zahlreiche neue Nationalstaaten auf. Ungarn blieb nach einem kurzen republikanischen Zwischenspiel unter Mihály Károlyi und Béla Kun weiterhin Königreich. Da jedoch das Haus Habsburg als Herrscherdynastie weder in Ungarn selbst noch bei den umliegenden Nachfolgestaaten mehr akzeptiert wurde und auch keine anderen Thronprätendenten bereit standen, galt die Stephanskrone als verwaist. Daher übte AdmiralMiklós Horthy von 1920-1944 das Amt des Staatsoberhaupts als Reichsverweser (kormányzó) aus. (In Ungarn kursierte damals der Scherz, ein Admiral ohne Flotte regiere ein Land ohne Küste als Königreich ohne König). In der Absicht, das Provisorium in die dauerhafte Herrschaft seiner Familie umzuwandeln, ließ Miklós Horthy im Februar 1942 seinen älteren Sohn István Horthy vom ungarischen Parlament zum "stellvertretenden Reichsverweser" (kormányzó-helyettes) wählen. Bevor jedoch Horthy seine Pläne vollenden und seinem Sohnes auch das Nachfolgerecht sichern konnte, verunglückte dieser am 20. August1944 tödlich.
Nach dem von Hitler erzwungenen Rücktritt Horthys im Dezember 1944 übte der Führer der faschistischenPfeilkreuzler-Bewegung, Ferenc Szálasi, bis zum Kriegsende 1945 nominell das Amt des Reichsverwesers aus.
Reichsverweser Mannerheim in Finnland
Ähnliche Verhältnise herrschten 1918/19 auch in Finnland, das bis dahin als Großfürstentum zu Russland gehört hatte. Nach der Abdankung des letzten ZarenNikolaus II. erklärte das finnische Parlament das Land für unabhängig. Bis zur Bestimmung der endgültigen Staatsform wurde General Gustaf Mannerheim vom Parlament zum Reichsverweser (finn. valtionhoitaja, schwed. riksföreståndare) ernannt. Er erreichte die internationale Anerkennung Finnlands als souveränerStaat und legte nach der Einführung der Republik und der Wahl des ersten Staatspräsidenten sein Amt nieder.
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