Als so genanntes Registergericht fungieren die Amtsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Amtsgerichten werden daher das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und auch das Grundbuch (wenn es als Grundstücksregister verstanden werden will) geführt. Handelsregister und Genossenschaftsregister werden inzwischen meist konzentriert bei dem Amtsgericht geführt, das am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung hat. Vereins-, Güterrechtsregister und Grundbuch werden in der regel bei dem jeweils örtlichen Amtsgerichten geführt.
Als Register können ferner die Aktenbestände der Beauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit (BStU) betrachtet werden. Das zuständige Gericht, das über den Umgang mit den Akten entscheidet, ist das Verwaltungsgericht in Berlin.
Das Bundeszentralregister (als Strafregister und Erziehungsregister) und das Gewerbezentralregister werden vom Generalbundesanwalt an seinem Dienstsitz in Bonn (technische Betreuung in Berlin) geführt. Verwaltungsrechtliche Überprüfung kann daher nur vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Köln stattfinden.
Das Verkehrszentralregister wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt. Das zuständige Verwaltungsgericht für Entscheidungen befindet sich in Schleswig.
Weitere Register sind das Schiffsregister, das vom Amtsgericht des jeweiligen Heimathafens geführt wird. Zu unterscheiden sind dabei das Seeschiffssregister sowie das Binnenschiffsregister. Das Seeschiffsregister wird mit dem nationalen Seeschifffahrtsregister und dem internationalen Seeschifffahrtsregister geführt.
Registerstreitigkeiten werden in der Regel in Anwendung des Gesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) geführt.
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