Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. Die Regierungspräsidien stehen zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren eigenen Landesbehörden) als Mittelinstanz Landesmittelbehörde. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet.
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
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