Der Regierungsbezirk Stuttgart liegt im Nordosten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember1972Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt.
Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war.
Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Stuttgart um ehemals badische Gebiete erweitert.
Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe bzw. Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.
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